Jugendamt des Westerwaldkreises informierte über seine Arbeit
Im Rahmen der Vortragsreihe rund um das Leben in seiner Vielfalt hatte die Katharina Kasper Stiftung zur Wissensvertiefung über regionale Hilfsangebote zum wichtigen Thema des Kindeswohls/Kindergesundheit eingeladen. Die ausgesprochen interessierten Zuhörer, die aus ihrem eigenen fachbezogenen Hintergrund den Vortrag mit Fragen und Ergänzungen verfolgten, konnten durch den Vortrag einen Überblick über die Arbeit des Jugendamtes des Westerwaldkreises erhalten.
Montabaur. Alle Familien profitieren direkt oder indirekt von den Planungsaufgaben des Jugendamtes bezogen auf Kindergartenwesen, Schulsozialarbeit und wirtschaftlicher Jugendhilfe. Darüber hinaus gibt es einen großen sozialarbeiterischen Schwerpunkt, der über das Sozialgesetzbuch VIII Kinder- und Jugendhilfe und dem staatlichen Wächteramt zur Sicherung des Kindeswohles in enger Zusammenarbeit mit der Justiz vorgeschrieben ist.
Burkhard Fluck, der Jahrzehnte der Arbeit des Jugendamtes überblickt, konnte von einer verbesserten personellen Ausstattung für diese komplexen Aufgaben berichten, von einer niedrigschwelligen telefonischen Kontaktmöglichkeit über den Bürgerservice und der Rufbereitschaft für `kindesbezogene Notsituationen`, die außerhalb der Dienstzeit über die Polizeiinspektionen des Westerwaldkreises erreichbar ist.
Bei Überforderungssituationen oder gar Gefährdung des Kindeswohles in den Familien wird zunächst geprüft, inwieweit abgestufte, familienerhaltende Hilfsangebote wie Beratungsgespräche, soziale Gruppenarbeit mit verschiedenen Trainingskursen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sowie verschiedene intensive sozialpädagogische und teilstationäre Hilfsmaßnahmen zur Unterstützung des komplizierten Familienalltages zum Einsatz kommen können. Hier kommt es auch immer wieder zu Verknüpfungen der Tätigkeit mit Caritas, Diakonischem Werk oder Deutschem Roten Kreuz.
In strittigen Trennungs- und Scheidungssituationen können auf freiwilliger Grundlage oder auf Beschlussfassung der Gerichte Umgangsregelungen für Kinder mit ihren Eltern organisiert und begleitet werden. Kinderkrankenschwestern unterstützen bei Ernährungs- und Versorgungsproblemen der Kinder über die Arbeit der Familienhebammen hinaus.
Sind die familienerhaltenden Hilfen zur Wahrung des Kindeswohles nicht zielführend, bleibt als letztes Mittel schließlich nur noch die Herausnahme der Kinder aus ihren Familiengefügen und ihre Unterbringung in einer Pflegefamilie oder einer Heimeinrichtung.
Anhand eines eindrucksvollen Fallbeispieles konnte Fluck die gesundheitliche Bedrohung für Kinder und die Komplexität der Gesamtsituation darstellen. Es wurde deutlich, welch große fachliche Kenntnis, Erfahrung, Belastbarkeit, Empathie und Verantwortungsbewusstsein die Sozialarbeiter/innen für ihre Arbeit mit den Familien mitbringen müssen. Die Anwesenden dankten dem Referenten für diesen guten Einblick und waren sich einig, dass die Komplexität dieser Arbeit und ihr Wert für die `gesunde` Weiterentwicklung von Kindern unter schwierigen Bedingungen gesellschaftlich mehr Wahrnehmung und Anerkennung verdient hat und sich nicht auf reißerische Presseartikel bei misshandelten oder verstorbenen Kindern durch `Versagen von jugendamtlicher Betreuung` reduzieren darf. (PM)
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