Stadtrat Ransbach-Baumbach fasste Beschlüsse
Am Donnerstag, 14. September 2017, fand im kleinen Saal der Stadthalle in Ransbach-Baumbach eine öffentliche und nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Ransbach-Baumbach statt. Beschlüsse wurden gefasst zu Straßensanierungsarbeiten, eingegangenen Spenden, Kindertagesstätte St. Antonius, Tiefbrunnen, Stromkonzessionsvertrag, Stadthalle, Mobilfunkmast, Windenergieanlagen und Immobilien.
Ransbach-Baumbach. Zunächst beschloss der Stadtrat den Auftrag zur Ausführung weiterer Straßensanierungsarbeiten an den Bauausschuss zu übertragen. Im Rahmen der Straßenbaumaßnahme Rheinstraße, stehen auch Sanierungsarbeiten am Kreisverkehr Pleurtuitstraße an. Hierzu beschloss der Stadtrat die vorhandenen F-Bord-Steine zu erhalten und zu sanieren. Ebenfalls soll der innere Pflasterring saniert werden.
Als nächstes informierte Stadtbürgermeister Michael Merz über eingegangene Spenden zur Förderung der Städtepartnerschaft und für den Mehrgenerationenspielplatz. Der Stadtrat Ransbach-Baumbach hat keine Bedenken gegen die Annahme der Spendenbeträge.
In der kirchlichen Kindertagesstätte St. Antonius in Baumbach sind die Einrichtung einer Küche, sowie die Durchführung von Brandschutzmaßnahmen erforderlich. Nach der vertraglichen Vereinbarung mit der Kath. Kirchengemeinde ist die Stadt zur Übernahme der hälftigen Kosten verpflichtet. Auf entsprechenden Antrag der Kirchengemeinde hat der Stadtrat die Übernahme des Kostenanteils von rund 61.500 Euro beschlossen.
Im Bereich „Buchhahn“ wurde durch das Wasserwerk ein neuer Tiefbrunnen erschlossen. Zur Nutzung des Brunnens ist die Errichtung einer Enteisenungsanlage erforderlich. Diese Enteisenungsanlage soll im Wald, oberhalb des Wohngebietes Erlenhofsee gebaut werden.
Zum Neuabschluss des Stromkonzessionsvertrages ab dem 1.1.2020 ist die Aufforderung zur Abgabe von Angeboten erforderlich. Hierzu ist aus Rechtsgründen die Festlegung zu treffen, nach welchen Kriterien die spätere Gewichtung der Angebote erfolgt. Hierzu hat der Stadtrat, auf Vorschlag des beauftragten Fachberaters, einen entsprechenden Kriterienkatalog mit Gewichtung beschlossen.
Unter dem nächsten Tagesordnungspunkt beschloss der Stadtrat die Einführung einer neuen Gebührenordnung für die Stadthalle zum 1.1.2018.
Danach hatte der Stadtrat über den Gestattungsvertrag für den Mobilfunkmast Bergstraße zu entscheiden. Der bestehende Gestattungsvertrag ist zum Herbst 2019 gekündigt. Hierzu hatte die Betreibergesellschaft einen angepassten Vertrag zu verbesserten Konditionen für die Fortführung des Gestattungsvertrages vorgelegt. Dieser Vertragsentwurf wurde vom Stadtrat grundsätzlich abgelehnt. Der Mobilfunkmast soll an einen anderen Ort versetzt werden.
Im Anschluss hieran berichtete die Verwaltung über den Sachstand zur geplanten Errichtung von Windenergieanlagen im Bereich der „7-Wege“. Demnach werden die Verträge zwischen den Grundstückseigentümern und dem Anlagenprojektierer derzeit ausgearbeitet. Ferner bereitet der Anlagenprojektierer derzeit den Genehmigungsantrag nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz vor. Die hierzu erforderlichen Fachgutachten werden derzeit erstellt. Das Genehmigungsverfahren obliegt der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises. Auf Antrag der CDU-Fraktion hatte der Stadtrat darüber zu entscheiden, ob eine Fachanwaltskanzlei mit der Prüfung beauftragt wird, welche Rechte und Rechts-behelfe die Stadt in den anstehenden Genehmigungsverfahren hat und ob gegebenenfalls vorbereitende Maß-nahmen (z.B. Einholung eigenständiger Gutachten oder Stellungnahmen) durch die Stadt ergriffen werden sollten. Dieser Prüfungsauftrag wurde vom Stadtrat abgelehnt.
Weiterhin hat der Stadtrat beschlossen, eine Fläche von 24 Quadratmetern zu erwerben, die bereits als Gehweg genutzt wird, aber noch im Eigentum einer Privatperson steht. Darüber hinaus wurde beschlossen, ein Baugrundstück im Baugebiet „Grauertseck“ an eine bauwillige Familie zu veräußern. Dagegen wurde der Antrag eines Energieversorgungsunternehmens zum Erwerb einer Fläche zur Errichtung einer Energieversorgungsstation abgelehnt.
Zum Verkauf eines Grundstückes in der Hauptstraße durch einen Privateigentümer hat der Stadtrat beschlossen, kein Vorkaufsrecht geltend zu machen. Letztlich hatte der Mieter/Pächter einer städtischen Immobilie den Erlass von zwei Monatsmieten beantragt. Dies hat der Stadtrat abgelehnt. (PM)
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