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Nachricht vom 09.10.2017    

Naturschutzinitiative fordert Nachbesserung bei Edeka-Bau

Nach Einschätzung der Naturschutzinitiative (NI) sind die Planungen der Verbandsgemeindeverwaltung Ransbach-Baumbach zur vierten Änderung des Bebauungsplanes „Stadtmitte – Bereich Mitte“ (Neubau Edeka) der Stadt Ransbach-Baumbach artenschutzrechtlich und naturschutzfachlich unzureichend.

Logo: Naturschutzinitiative

Ransbach-Baumbach. „Die NI hält das Ergebnis der artenschutzrechtlichen Bestandsaufnahme, dass „keine wertgebenden Tier- oder Pflanzenarten nachgewiesen wurden“ und „auch an den Bestandsgebäuden keine Hinweise auf Vorkommen von Niststätten von Vögeln oder Fledermäusen gefunden“ wurden, für sehr fragwürdig, weil die Bestandsaufnahme lediglich an einem Nachmittag Ende September 2016 vorgenommen wurde“, erklärte Dipl.-Biologin Jasmina Stahmer, Naturschutzreferentin der NI.

Mit dieser alleinigen Begehung und deren Zeitpunkt können Vorkommen von artenschutzrechtlich relevanten Arten in keiner Weise hinreichend bewertet werden. Ebenfalls lässt sich ohne gezielte Kontrolle das Vorhandensein möglicher Quartiere an Gebäuden nicht ausschließen. Hierzu sind geeignete Untersuchungen erforderlich.

Insbesondere im Bereich der Dächer, Gebäudeverkleidungen und Fenster sind Quartiermöglichkeiten für Fledermäuse potentiell möglich. Die Gebäude können ebenfalls Nistmöglichkeiten für gebäudebewohnende Vögel aufweisen. Mittels der außerhalb der Fortpflanzungszeiten gelegenen Begehung kann hierzu allerdings keine Aussage getroffen werden. Fledermäuse wurden offensichtlich ebenfalls nicht gezielt untersucht. Die NI fordert deshalb unbedingt weitere geeignete faunistische Erfassungen für die Planung des Bauvorhabens.

Gleichermaßen kann nicht ausgeschlossen werden, dass innerhalb der vorhandenen Gehölz-Bereiche, die zudem als Nahrungshabitat dienen, geeignete potentielle Fortpflanzungsstätten bzw. Quartiermöglichkeiten existieren. Für die Hochstaudenflur und das Gebüsch im Norden wird zudem eine Bedeutung für Insekten angegeben. „Die Erhaltung der vorhandenen Gehölz- und Staudenbereiche ist daher unerlässlich“, fordert Dipl.-Biologin Jasmina Stahmer, Naturschutzreferentin der NI.

Um den Tiergruppen zukünftig geeignete Fortpflanzungsbereiche zur Verfügung zu stellen, ergibt sich für die NI grundsätzlich, dass im Rahmen der Planungen an dem Neubau entsprechende Quartiere für Fledermäuse in Form von geeigneten Einbauquartieren in der Außenfasssade und entsprechende Nistplätze für Vögel in Form von Halbhöhlen- oder Höhlenkästen im Gebäudebereich und näherem Umfeld etabliert werden müssen.

Bei vorzunehmenden Anpflanzungen (z.B. im Parkplatzbereich) ist aus Sicht der NI die Verwendung einheimischer und standortgerechter Gehölze, wie z.B. Feldahorn (Acer campestre), Eingriffliger und Zweigriffliger Weißdorn (Crataegus monogyna, C. laevigata), Gewöhnlicher Schneeball (Viburnum opulus), Kornelkirsche (Cornus mas), Rote Heckenkirsche (Lonicera xylosteum) und Rosen-Arten, notwendig, weil diese einheimischen Pflanzen ein wichtiges Nahrungsangebot für einheimische Tiere darstellen.



Nach Auffassung der NI sollte auf die Errichtung von übermäßiger Werbe- und Nachtbeleuchtung aufgrund von Energieverbrauch und Störung nachtaktiver Tiere generell verzichtet werden. Gleichermaßen sollte eine „insektenfreundliche“ Beleuchtung Verwendung finden. Hierbei sind entsprechende Festsetzungen im Rahmen der weiteren Planungen wünschenswert und erforderlich. „Notwendige Werbung“ kann kein Argument gegen einen diesbezüglichen Verzicht sein, da das Vorhandensein eines Supermarktes zukünftig ausreichend bekannt sein wird.

Eine Errichtung von Solar- bzw. Photovoltaikanlagen wird in den Planungsunterlagen nicht explizit aufgeführt. Diese sollte jedoch in der heutigen Zeit für Träger von Bauvorhaben vorgeschrieben werden, um einen sinnvollen Beitrag zur Erzeugung erneuerbarer Energie zu leisten. Entsprechende Anlagen sollten bei diesem Bauvorhaben daher sowohl auf Dachflächen des Gebäudes als auch auf dafür entsprechend überdachten Parkplatzbereichen installiert werden.

Um im Rahmen der Planung einer nachhaltigen Entwicklung und dem Artenschutz gerecht zu werden, fordert die Naturschutzinitiative (NI) die Verbandsgemeindeverwaltung Ransbach-Baumbach zur Nachbesserung bzw. Umsetzung der folgenden Aspekte auf:

1.Weitere artenschutzrechtliche Untersuchungen zum Bau eines Edeka Marktes in Ransbach-Baumbach sind erforderlich!

2.Weitere naturschutzfachliche Erfassungen sind erforderlich, um die Verbotstatbestände nach dem Bundesnaturschutzgesetz ausschließen zu können!

3.Fehlende Untersuchungen von Fledermäusen sind zwingend nachzuholen!

4.Gehölz- und Staudenbereiche müssen erhalten bleiben!

5.Keine Werbe- und Nachtbeleuchtung!

6.Errichtung von Solar- und Photovoltaikanlagen auf Dächern!


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