Naturschutzinitiative e.V. (NI) erhält die bundesweite Anerkennung
Der Naturschutzinitiative e.V. (NI) wurde durch das Umweltbundesamt die bundesweite Anerkennung nach Paragraph 3 des Umwelt-Rechts-Behelfsgesetzes (UmwRG) erteilt. Damit erhält die NI als 100. Verband bundesweit alle Mitwirkungs- und Klagerechte einer staatlich anerkannten Umweltvereinigung.
Quirnbach. In der Begründung des Umweltbundesamtes heißt es hierzu (auszugsweise): „Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) „erfüllt alle Voraussetzungen des Paragraphen 3 Absatz 1 Satz 2 Nummern 1 bis 5 UmwRG. Sie fördert nach ihrer Satzung und ihren tatsächlichen Aktivitäten vorwiegend die Ziele des Umweltschutzes, indem sie sich für den Natur- und Landschaftsschutz sowie den Schutz der menschlichen Gesundheit vor Emissionen einsetzt, sich hierfür mit Fachkenntnissen in Verwaltungsverfahren einbringt und Naturschutzprojekte, beispielsweise zum Schutz der Europäischen Wildkatze, durchführt.
Zudem informiert sie die Öffentlichkeit durch Pressemitteilungen und fördert durch naturkundliche Veranstaltungen das Umweltbewusstsein der Bevölkerung. Sie bietet die Gewähr für eine sachgerechte Aufgabenerfüllung“ und „verfolgt gemeinnützige Zwecke“.
„Damit können wir unserer satzungsgemäßen Verpflichtung, uns für den Schutz von Landschaften, Wäldern, Wildtieren und Lebensräumen einzusetzen, noch wirksamer nachkommen. Den Schutz der Biologischen Vielfalt, den Erhalt der Lebensräume und Landschaften, den Schutz von Wäldern und Wildtieren wollen wir wieder stärker in den Blick von Gesellschaft und Politik rücken. Wir brauchen eine Renaissance des Naturschutzes. Die wichtigste Herausforderung des 21. Jahrhunderts ist der Erhalt und die Verbesserung der Biologischen Vielfalt“; erklärte Harry Neumann, Bundesvorsitzender der NI.
Das Anerkennungsverfahren wurde durch Rechtsanwalt Dr. Sven Claussen von der Kanzlei Weiland Rechtsanwälte, Hamburg, für die Naturschutzinitiative e.V. (NI), durchgeführt. Mehr Infos: www.naturschutz-initiative.de.
(PM)
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