Werbung

Nachricht vom 05.12.2017    

Sind Beschäftigte beim Betriebsfest gesetzlich unfallversichert?

Viele Unternehmen danken ihren Beschäftigten zur Weihnachtszeit oder zum Jahresbeginn mit einer Einladung zum Feiern. „Bei solchen Veranstaltungen sind die Arbeitnehmer grundsätzlich gesetzlich unfallversichert“, erklärt Jörg Zervas, Abteilungsleiter bei der Unfallkasse Rheinland-Pfalz.

Beschäftigte sind auch bei betrieblichen Veranstaltungen versichert. Foto: Unfallkasse

Region. Verletzt sich beispielsweise eine Mitarbeiterin bei einem Sturz während der betrieblichen Jahresabschlussfeier, hat sie einen Arbeitsunfall erlitten und Anspruch auf berufsgenossenschaftliche Behandlung. Doch nicht jedes gesellige Beisammensein im Kreis der Kollegen gilt automatisch als betriebliche Veranstaltung. „Passiert ein Unfall auf einer privaten Geburtstagsfeier im Büro, besteht kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz“, informiert Jörg Zervas. In diesem Fall ist die Krankenkasse zuständig.

Damit Weihnachtsfeiern, Neujahrs- oder Karnevalspartys, Wanderungen und Grillfeten als betriebliche Veranstaltungen gelten, müssen einige Kriterien erfüllt sein:

• Das Unternehmen lädt ein und kümmert sich um die Organisation oder beauftragt jemanden damit.
• Die Unternehmensleitung selbst oder eine von ihr beauftragte Person nimmt an der Veranstaltung teil.
• Bei Veranstaltungen von einzelnen Organisationseinheiten muss die jeweilige Führungskraft anwesend und die Aktivität von der Unternehmensleitung genehmigt sein.
• Mit der Veranstaltung muss das Ziel verfolgt werden, die gegenseitige Verbundenheit und den Zusammenhalt der Mitarbeiter untereinander sowie zur Unternehmensleitung zu fördern.
• Die Veranstaltung muss allen Beschäftigten des organisatorischen Bereichs offen stehen und im Wesentlichen auf Betriebsangehörige beschränkt sein.



Eine schriftliche Information über Beginn, Ende sowie Programm der Veranstaltung dokumentiert für alle, was offizieller Teil der Veranstaltung ist. Denn beim Weiterfeiern nach dem offiziellen Ende erlischt der gesetzliche Unfallversicherungsschutz.

Bei betrieblichen Veranstaltungen gilt der gesetzliche Unfallversicherungsschutz auch auf Hin- und Rückwegen. Aber Vorsicht bei Alkoholgenuss! Bei einem Arbeits- oder Wegeunfall kann der Versicherungsschutz verloren gehen, wenn der Alkoholgenuss ursächlich für den Unfall war.



Anmeldung zum WW-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Westerwaldkreis.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus der Region


Theaterstück „Die große Nein-Tonne“: Kinder stärken und schützen

Hachenburg. Das Theaterstück drehte sich um die Frage: "Was gehört in die große Nein-Tonne?" Zusammen mit den Darstellern ...

Massenkarambolage auf winterglatter Autobahn: Sieben Fahrzeuge betroffen

Region. Gegen 23 Uhr kam es zwischen den Anschlussstellen Ransbach-Baumbach und Dierdorf zu einem Verkehrsunfall mit sieben ...

Neuer Headcoach der Fighting Farmers Montabaur: Tino von Eckardt tritt am 1. Dezember an

Montabaur. Der A-Lizenz-Trainer Tino von Eckardt bringt eine beeindruckende Karriere von 40 Jahren als Spieler und Trainer ...

Mehrere Verkehrsunfälle in Westerburg - Drogenbeeinflussung und unangepasste Bereifung als Ursache

Region. Gegen 12.15 Uhr kam es zu einem Unfall auf der K34 zwischen Hof und Stein-Neukirch. Ein 21-jähriger Mann verlor in ...

Unfall durch Schneeglätte und Sommerreifen - E-Auto erfordert aufwendige Bergung

Wittgert/Wirscheid. Um 23.50 Uhr kam es auf der L 306 zwischen Wittgert und Wirscheid zu einem Verkehrsunfall. Der allein ...

Apfel oder Kapsel - Verbraucherzentrale klärt auf, was wirklich in Nahrungsergänzungsmitteln steckt

Region. In diesem 90-minütigen Web-Seminar gibt Katrin Deußen, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, ...

Weitere Artikel


Landesverdienstorden an zwei Westerwälderinnen verliehen

Mudersbach/Hattert. „Alle Ordensträger und -trägerinnen sowie ihr Werk haben einen großen Anteil daran, dass unser Land so ...

Berichterstattung durch DEMOS e.V. rechtens

Hachenburg. „Die Auffassung des Gerichts deckt sich im Kern mit unserem Verständnis von Presse- und Informationsfreiheit. ...

Tankstellenüberfall schlug fehl - Täter in Flucht geschlagen

Nistertal. Die Kassierer konnten sich jedoch mit einem Barhocker zur Wehr setzen und den Täter ohne Beute vertreiben. Der ...

SGD Nord und Mittelstandslotse unterstützen Mittelstand

Koblenz. „Als moderne Verwaltung sehen wir uns als Dienstleister für die Unternehmen im Norden von Rheinland-Pfalz. Der Einheitliche ...

Dachdeckerhandwerk: Weichenstellungen für die Zukunft

Trier. Zunächst ging Landesinnungsmeister, Johannes Lauer in seinem traditionellen Jahresbericht auf aktuelle und zurückliegende ...

Keine Jagd auf Wölfe

Region. Die Rückkehr des Wolfes nach Deutschland ist eine Bereicherung für die Biodiversität und die Ökosysteme. Zudem übt ...

Werbung