Werbung

Nachricht vom 22.12.2017    

SGD Nord: Silvesterfeuerwerk - Augen auf beim Kauf!


Krachende Böller und glitzernde Raketen gehören traditionell zum Jahreswechsel. Ein Silvesterfeuerwerk bereitet Vielen großes Vergnügen. Dabei sollten aber auch mögliche Gefahren bedacht und gewisse Spielregeln eingehalten werden. Die SGD Nord rät zur Achtsamkeit beim Kauf und Abbrennen von Silvesterfeuerwerk.

Feuerwerk an Silvester? Ja, aber bitte sicher! Foto: SGDN

Region. Der Verkauf von Silvesterfeuerwerk (pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2) beginnt in diesem Jahr am 28. Dezember und endet am 31.12.2017. Vor dem 28.12.2017 ist es daher verboten, Feuerwerkskörper der Kategorie 2 an den Endverbraucher zu verkaufen und ganz wichtig: An Endverbraucher darf nur Feuerwerk mit aufgedruckter CE-Kennzeichnung und Zulassungsnummer einer in der Europäischen Union ansässigen benannten Stelle verkauft werden. Beispiele der Kennzeichnung sind„0589-F1-XXXX“ oder „0589-F2-XXXX“ für eine Zulassung durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM).

Feuerwerk der Kategorie 1 darf ganzjährig nur an Personen über 12 Jahre, Feuerwerk der Kategorie 2 nur im Zeitraum des Jahreswechsels und ausschließlich an Personen über 18 Jahre abgegeben werden. Personen unter 18 Jahren dürfen daher Feuerwerkskörper der Kategorie 2 nicht in Besitz haben oder abbrennen!
Sicherheit ist Trumpf! Deshalb wird der Verkauf und die Aufbewahrung für das nördliche Rheinland-Pfalz in diesem Jahr von den Regionalstellen Gewerbeaufsicht der SGD Nord in Trier und Idar-Oberstein überwacht. So leistet die SGD Nord einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit bei der Abgabe der Feuerwerksartikel an Verbraucher.

Auch bei der Lagerung und für den Verkauf sind Höchstlagermengen und Brandschutzmaßnahmen, ganz besonders in den Verkaufsräumen, zu beachten. Feuerlöscher sollen in Reich-weite sein, es muss sichere Verkehrs- und Fluchtwege für Kunden und Beschäftigte geben, die ein schnelles Verlassen des Gefahrenbereiches gewährleisten. Der Verkauf von Feuerwerk der Kategorie 2 ist nur innerhalb von Verkaufsräumen und nicht an Ständen im Freien erlaubt. Der Verkauf muss ständig durch fachkundiges Personal überwacht werden.



Feuerwerkskörper dürfen nur am 31. Dezember und am 1. Januar abgebrannt werden. In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern und Altenheimen ist das Abbrennen grundsätzlich verboten. Außerdem sind örtliche Abbrennverbote in Orten mit besonders schützenswerten Objekten (z. B. historische Fachwerkshäuser) zu beachten. Eltern sollten darauf achten, dass Feuerwerkskörper nicht für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zugänglich sind. Beim Abbrennen ist die auf den Feuerwerkskörpern aufgedruckte Gebrauchsanleitung unbedingt zu beachten. So steht einem sicheren Silvestervergnügen Nichts im Wege.
Weitere Informationen bietet der Flyer „Verkauf und Aufbewahrung von Silvesterfeuerwerk der Kategorien 1und 2“ Dieser ist unter folgendem Link abrufbar:

https://sgdnord.rlp.de/fileadmin/sgdnord/Abteilung_2/Sprengstoff/Flyer-Silvesterfeuerwerk2017_Druck.pdf


Bei Fragen steht die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord gerne zur Verfügung.
SGD Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht Idar-Oberstein, Tel.: 06781 / 565-0,
SGD Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht Koblenz, Tel.: 0261 / 120-2019,
SGD Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht Trier, Tel.: 0651 / 4601-0.



Lesen Sie gerne und oft unsere Artikel? Dann helfen Sie uns und unterstützen Sie unsere journalistische Arbeit im Westerwaldkreis mit einer einmaligen Spende über PayPal oder einem monatlichen Unterstützer-Abo über unseren Partner Steady. Nur durch Ihre Mithilfe können wir weiterhin eine ausgiebige Berichterstattung garantieren. Vielen Dank! Mehr Infos.



Feedback: Hinweise an die Redaktion

Anmeldung zum WW-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Westerwaldkreis.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus Region


Das Raiffeisenmuseum in Hamm: Genossenschaftsidee zum Anfassen

Im kleinen Hamm an der Sieg steht das Geburtshaus des großen Friedrich Wilhelm Raiffeisen (1818–1888), ...

Montabaur feiert erfolgreiche Premiere der Lachnacht

Die "1. Montabaurer Lachnacht" lockte am 2. April zahlreiche Besucher in die Stadthalle Haus Mons Tabor. ...

Generationenwechsel im Berufsbildungsausschuss der HwK Koblenz

Der Berufsbildungsausschuss der Handwerkskammer Koblenz hat sich neu formiert. Langjährige Mitglieder ...

Einführung von Pfarrer Michael Zopf in Rennerod: Ein neuer Abschnitt für die Gemeinde

Die Evangelische Kirchengemeinde Rennerod hat Pfarrer Michael Zopf in einem festlichen Gottesdienst offiziell ...

Abiturfeier am Mons-Tabor-Gymnasium: Ein magischer Abschied

Am 31. März verabschiedete das Mons-Tabor-Gymnasium 95 Abiturientinnen und Abiturienten. Die Feierlichkeiten ...

Schock auf dem Brüse-Hof: Schafe durch Wolfsriss in Selters getötet

Hannah Becker ist eine von vielen Hobbyzüchterinnen einer Schafsherde im Westerwald. Sie hatte die Debatte ...

Weitere Artikel


Den eigentlichen Sinn von Weihnachten immer wieder neu entdecken

Kaum jemand kann sich der Magie von Weihnachten entziehen. Am Sonntag, den 24. Dezember ist es endlich ...

Adventsfeier im DRK Krankenhaus Hachenburg stimmte auf Weihnachten ein

Die Mitarbeiter der Station 1 (Geriatrie/Alterstraumatologie) des DRK Krankenhauses Hachenburg organisierten ...

Single-Party in Höhn begeisterte 400 Personen

Die Single-Party im "Korallenriff" in Höhn erreichte kurz nach 23 Uhr den Siedepunkt. Zur Party in den ...

Rheinland-pfälzische Wirtschaft beunruhigt über Konfliktpotenzial

Nach dem Sieg der Unabhängigkeitsbefürworter bei der Regionalwahl in Katalonien ist die rheinland-pfälzische ...

Kampf gegen Krankenhauskeime über Kreis- und Ländergrenzen hinweg

Die Netzwerkmoderatoren des MRE (Multiresistente Erreger)- Netzwerkes "mre-netz regio rhein-ahr" und ...

Der Schnee ist da - Sind Winterreifen jetzt Pflicht?

In Deutschland besteht die Winterreifenpflicht, die vom Gesetzgeber ohne Kompromiss geregelt und vollumfänglich ...

Werbung