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Nachricht vom 25.01.2018    

Neufestsetzung Wasserschutzgebiet „Stollen Alexandria“

Aktuell hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord als obere Wasserbehörde das Verfahren zur unbefristeten Festsetzung des Wasserschutzgebiets „Stollen Alexandria“ eingeleitet sowie die Offenlage des Entwurfs der Rechtsverordnung und der Planunterlagen veranlasst.

Aufbereitungsanlage. Foto: SGD Nord

Bad Marienberg/ Westerburg/ Rennerod. „Das vorgesehene Schutzgebiet ist etwa 2.098 Hektar groß und wird durch mehrere Schutzzonen gebildet. Für diese sind unterschiedliche Nutzungsbeschränkungen vorgesehen, die sich nach ihrer Nähe zur Gewinnungsanlage richten, “ so Dr. Ulrich Kleemann, Präsident der SGD Nord. „Mit der unbefristeten Festsetzung des Wasserschutzgebietes wird die öffentliche Wasserversorgung für rund 50.000 Einwohner mit unserem wichtigsten Lebensmittel, dem Trinkwasser, auch in Zukunft sichergestellt“, so Klemann weiter.

Die Unterlagen können ab sofort bis einschließlich 21. Februar bei den durch die Ausweisung des Schutzgebietes betroffenen Verbandsgemeinden Bad Marienberg, Westerburg und Rennerod eingesehen werden. Die Bekanntmachungen zur Offenlage in den jeweiligen Verbandsgemeinden sowie die zur Einsicht auszulegenden Unterlagen sind auch auf der Webseite der SGD Nord abrufbar unter https://sgdnord.rlp.de/de/wasser-und-abfall/wasser/schutzgebiete/wasserschutzgebiete/laufende-verfahren/wasserschutzgebiet-vg-bad-marienberg-stollen-alexandria/

Zum Hintergrund:
Das Wasserschutzgebiet „Stollen Alexandria“ schützt das bedeutendste Vorkommen an Trinkwasser im Westerwald, aus dem die Verbandsgemeinden Bad Marienberg, Westerburg, Selters und Wallmerod versorgt werden. Das im Stollenmund, dem sogenannten „Tiefen Wasserstollen“ der ehemaligen Braunkohlegrube „Alexandria“ auslaufende Grundwasser, wird von den beiden Verbandsgemeindewerken Bad Marienberg und Westerburg zur Trinkwasserversorgung genutzt und außerdem über einen überörtlichen Verbund an die beiden Verbandsgemeinen Selters und Wallmerod geliefert. Das überschüssige Grundwasser, das nicht zur Wassergewinnung benötigt wird, fließt in die Nister. Ziel des Wasserschutzgebietes ist es, einen flächendeckenden Schutz für das zur Trinkwassergewinnung genutzte Grundwasser zu erreichen.

Zum Schutz der Gewinnungsanlage war bereits im Jahr 1983 ein Wasserschutzgebiet ausgewiesen worden; die hierzu erlassene Rechtsverordnung war befristet und ist im November 2013 außer Kraft getreten. Um den Schutz des Grundwasservorkommens für die Übergangszeit bis zur endgültigen Festsetzung des Schutzgebietes sicherzustellen, hatte die SGD Nord eine vorläufige Anordnung erlassen.

Von dem Wasserschutzgebiet sind mehrere Ortslagen mit einer Fläche von rund 2.098 Hektar in den Gemarkungen Bach, Pfuhl, Hof, Stockhausen-Illfurth, Eichenstruth, Bad Marienberg, Fehl-Ritzhausen, Großseifen, Hahn b. Bad Marienberg (Verbandsgemeinde Bad Marienberg) sowie der Gemarkungen Neuhochstein, Schönberg, Höhn-Urdorf, Oellingen, Ailertchen und Pottum (Verbandsgemeinde Westerburg) und Gemarkung Hellenhahn-Schellenberg (Verbandsgemeinde Rennerod) betroffen.

Im Rahmen einer Informationsveranstaltung erläuterten Vertreter der Verbandsgemeinde Bad Marienberg und der SGD Nord den vom Wasserschutzgebiet Betroffenen, frühzeitig fachliche Hintergründe sowie Inhalte und Ablauf des Genehmigungsverfahrens. Der Termin fand am Donnerstag, den 9. März 2017 um 17.30 Uhr im Sitzungssaal der Verbandsgemeinde statt.

Im Bereich der SGD Nord gibt es über 800 Wasserschutzgebiete. Aus über 1.500 Brunnen und Quellen wird Trinkwasser gewonnen. Als Obere Wasserbehörde ist es die Aufgabe der SGD Nord, Gewässer vor Verunreinigung zu schützen. Zudem ist die SGD Nord für die effiziente Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie verantwortlich.

Weitere Informationen unter: www.sgdnord.rlp.de.



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