30 Stundenkilometer an der Grundschule am Schloss
Seit dem 25. Januar gilt im Bereich der Grundschule an der Leipziger Straße in Hachenburg eine neue Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 Stundenkilometern. Grundlage hierfür ist die 1. Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrsordnung vom 30. November2016.
Hachenburg. Demnach sollen Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 Stundenkilometern auf klassifizierten Straßen oder auf weiteren Vorfahrtstraßen im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern eingerichtet werden.
Zur Einhaltung der neuen Regelung wird die Polizei Geschwindigkeitskontrollen durchführen. (PM)
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