Westerwaldkreis wählt Betriebsräte
Am 1. März haben die Betriebsratswahlen in Deutschland begonnen. Auch im Westerwaldkreis sind die Beschäftigten aufgerufen, ihre Vertretungen im Betrieb zu wählen. Wann die einzelnen Betriebe wählen, organisieren sie selbst. Die Betriebsratswahlen enden Ende Mai 2018.
Westerwaldkreis. Helmut Glöckner, Vorsitzender des DGB Kreisverbandes Westerwald bezeichnet die Betriebsratswahlen als einen unverzichtbaren Ausdruck der Demokratie. „Betriebsräte sind wichtig. Sie sind die Interessensvertretung von uns Beschäftigten und sind solidarisch mit uns. Sie werden gewählt und um einen starken Betriebsrat zu haben, sollten sich alle an der Wahl beteiligen.“
Für Reiner Hoffmann, DGB-Bundesvorsitzender, ist die Mitbestimmung „ein Instrument der innerbetrieblichen Demokratie, das nicht hoch genug geschätzt werden kann. Mit der Digitalisierung müssen Beschäftigte zunehmend mehr Verantwortung tragen, wann, wo und wie sie arbeiten, also brauchen sie auch mehr und bessere Rechte für den Arbeitsalltag. Und sie brauchen Betriebsräte, die sich dafür einsetzen, dass diese Rechte auch umgesetzt werden. Die Mitbestimmung ist der zentrale Baustein für die Zukunft der modernen Arbeitsgesellschaft.“
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Betriebsräte können in Betrieben mit mindestens fünf wahlberechtigten Arbeitnehmern gegründet werden. Wahlberechtigt sind nicht nur die Vollzeitbeschäftigten, sondern auch volljährige Auszubildende, Praktikanten sowie befristet oder teilzeitig Beschäftigte und Aushilfen. Der Arbeitgeber darf die Wahl nicht behindern, bei Problemen hilft die zuständige Gewerkschaft. Die Betriebsratswahlen finden alle vier Jahr statt.
Weitere Informationen gibt es unter www.dgb.de/betriebsrat und bei der für die jeweilige Branche zuständigen Gewerkschaft. (PM)
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