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Nachricht vom 26.03.2018    

Vorsorgevollmacht: Info-Reihe in Montabaur

Für den Ernstfall vorzusorgen, nimmt Angehörigen oft eine schwere Last, schafft aber auch Pflichten für den Vorsorgebevollmächtigten. Welche Rechte und Pflichten habe ich bei der Übernahme einer Vorsorgevollmacht? Wem bin ich Rechenschaft schuldig? Kann ich die Ausübung der Vollmacht ablehnen oder sie zurückgeben? Darüber informiert eine dreiteilige Fortbildung in Montabaur, auf die der Westerwaldkreis in einer aktuellen Pressemitteilung hinweist.

Montabaur. Viele Menschen in unserer Gesellschaft haben eine Vorsorgevollmacht erstellt und somit einen anderen Menschen beauftragt im Krankheits- bzw. Vorsorgefall für sie zu handeln und verbindliche Entscheidungen zu treffen. Hiermit übernimmt der Vorsorgebevollmächtigte eine große Verantwortung. Im Ernstfall stellen sich ihm dann häufig viele Fragen: Welche Rechte und Pflichten habe ich bei der Übernahme einer Vorsorgevollmacht? Wem bin ich Rechenschaft schuldig? Kann ich die Ausübung der Vollmacht ablehnen oder sie zurückgeben?

Im Rahmen des Veranstaltungsprogramms der Arbeitsgemeinschaft der Betreuungsbehörde und der Betreuungsvereine des Westerwaldkreises beginnt erneut eine Fortbildungsreihe für Vollmachtnehmer. Bevollmächtigte übernehmen annähernd ähnliche Aufgaben wie ein vom Amtsgericht bestellter gesetzlicher Betreuer. Den Vorsorgebevollmächtigten werden Kenntnisse über den Inhalt und die Bedeutung ihrer Tätigkeit vermittelt. Diese Grundlagen sollen Ihnen die nötige Sicherheit geben, um die verantwortungsvolle, menschliche Tätigkeit im Einzelfall gut leisten zu können.



Die insgesamt drei Abende umfassende Fortbildungsveranstaltung findet jeweils mittwochs am 11., 18. und 25. April beim Caritasverband Westerwald-Rhein-Lahn e.V. (Philipp-Gehling-Str. 4, 56410 Montabaur). Die Teilnahme ist kostenfrei.

Weitere Information und Anmeldemöglichkeit bieten die beteiligten Verbände:
Betreuungsvereinigung der Caritas, Tel.: 02602 1606-36, Email: betreuung@cv-ww-rl.de;
Betreuungsverein der AWO, Tel.: 02602 10665-0, Email: awo@awo-westerwald-betreuung.de;
Betreuungsbehörde des Westerwaldkreises, Oliver Holzenthal, Tel.: 02602 124-346, Email: Oliver.Holzenthal@westerwaldkreis.de


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