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Nachricht vom 15.05.2018    

Sportfreunde Eisbachtal verzichten auf Gang zum Schiedsgericht

Die Sportfreunde Eisbachtal schließen das Kapitel Rheinlandpokal für die laufende Saison und verzichten auf eine weitere Verhandlung vor dem Ständigen Schiedsgericht im Fußballverband Rheinland. Damit akzeptieren die Sportfreunde das letztinstanzliche Urteil des Verbandsgerichtes unter dem Vorsitzenden Achim Kroth, dass Rot-Weiß-Torhüter Tobias Oost im Rheinlandpokal-Halbfinale gegen die Eisbachtaler laut Paragraf 3 der Spielordnung des DFB spielberechtigt war. Das berichtet der Verein per Pressemitteilung.

Nentershausen. Am Pfingstmontag, 21. Mai, findet im Stadion Oberwerth das Finale im Fußball-Rheinlandpokal zwischen Regionalligist TuS Koblenz und Oberligist Rot-Weiß Koblenz statt – und das wird auch so bleiben. „Nachdem wir einen möglichen Gang vor das Ständige Schiedsgericht im Fußballverband Rheinland eingehend rechtlich haben prüfen lassen, hat uns unser Sportanwalt von diesem Schritt abgeraten“, erklärt Roger Perne vom geschäftsführenden Vorstand der Sportfreunde Eisbachtal. „Diesen Rat werden wir befolgen und damit dieses Kapitel abschließen.“

Die Eisbachtaler verzichten damit nach den Verhandlungen vor der Verbandsspruchkammer und dem Verbandgericht auf eine abschließende Klärung in letzter Instanz vor dem Ständigen Schiedsgericht. Damit akzeptieren die Sportfreunde das letztinstanzliche Urteil des Verbandsgerichtes unter dem Vorsitzenden Achim Kroth, dass Rot-Weiß-Torhüter Tobias Oost im Rheinlandpokal-Halbfinale gegen die Eisbachtaler laut Paragraf 3 der Spielordnung des DFB spielberechtigt war.



„Wie wir mittlerweile wissen, gab es in der Vergangenheit bereits gleichartig gelagerte Fälle. Wir hoffen, dass der Fußballverband Rheinland und der Fußballregionalverband Südwest ihre Versprechen nun wahrmachen und Satzungen und Ordnungen so ändern, damit ein solcher Fall in Zukunft nicht mehr vorkommen kann“, sagt Roger Perne. (PM)


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