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Nachricht vom 20.06.2018    

Polizeikontrolle – in vier Fällen keine Weiterfahrt

In der Nacht vom 19. auf den 20. Juni führte die Schwerverkehrskontrollgruppe der Verkehrsdirektion Koblenz auf der Autobahn A 3, Rastplatz Montabaur, eine Kontrolle mit Fokus auf den gewerblichen Personen- und Güterverkehr, insbesondere Großraum- und Schwertransporte, durch. Von insgesamt 14 im Zeitraum zwischen 20 bis 3 Uhr kontrollierten Fahrzeugen mussten letztlich neun beanstandet werden. In vier Fällen wurde die Weiterfahrt untersagt und erst nach Mangelbeseitigung wieder gestattet.

Fahrzeug mit Heizöl geladen. Foto: Polizei

Heiligenroth. Aufgrund der Verstöße mussten in der Kontrollzeit insgesamt drei Strafanzeigen und zwölf Anzeigen oder Kontrollberichte aus den verschiedentlichsten Bereichen, wie beispielsweis Gefahrgutrecht, Ladungssicherung, Fahrzeugtechnik, Verstöße Lenk- und Ruhezeiten oder Geschwindigkeitsüberschreitungen, gefertigt werden.

Bei einem aus dem südosteuropäischen Raum stammenden Sattelzug, welcher mit circa 25 Tonnen Ladegut beladen war, wurden erhebliche technische Mängel festgestellt. Besondere Sorge bereitete der Zustand der Bremsanlage, da mehrere Bremsscheiben starke Risse aufwiesen, teilweise Sensoren des Antiblockiersystems bewusst abgeklemmt wurden und Bremsschläuche starke Risse zeigten. Weiterhin ergab sich der Verdacht, dass das digitale Kontrollgerät manipuliert sein könnte. Die Weiterfahrt wurde untersagt und es wird eine weitergehende Prüfung bezüglich des Manipulationsverdachtes in einer autorisierten Werkstatt erfolgen. Vor der Gestattung der Weiterfahrt wird zudem eine eingehende Reparatur der technischen Mängel in einer Fachwerkstatt erfolgen müssen und sowohl Fahrer als auch Firma erhalten entsprechende Anzeigen.

Ein Sattelzug war auf dem Weg in die Niederlande und hatte auf einem Tieflader zwei gebrauchte LKW geladen, wobei einer dieser LKW ein älteres Heizöltankfahrzeug war, an welchem noch die orangefarbenen Gefahrgutschilder angebracht waren. Ladungsbedingt wurde eine Gesamthöhe von 4,40 Meter festgestellt und die maximal zulässige Höhe somit um 40 Zentimeter überschritten. Die weitere Überprüfung ergab, dass sich in dem Tank des geladenen Tankfahrzeuges noch Restmengen von Heizöl befanden, so dass die gesamte Beförderung auch den gefahrgutrechtlichen Bestimmungen entsprechen musste. Diese wurden aber nicht beachtet.



Der Fahrer verfügte weder über eine entsprechende Schulung für Gefahrgutbeförderungen, noch führte er die erforderliche Schutzausrüstung mit. Auch wurde festgestellt, dass der Fahrer seine Fahrzeiten durch die Nutzung einer fremden Fahrerkarte manipulierte, um Lenkzeitverstöße zu verschleiern. Zu alledem war auch noch die AdBlue-Anlage des Abgassystems des Sattelzuges mit einer verbotenen Abschalteinrichtung ausgestattet, wodurch in Folge keine Abgasreinigung mehr erfolgte und erheblich höhere Schadstoffmengen durch das Fahrzeug ausgestoßen wurden. Die Weiterfahrt wurde untersagt und ein Strafverfahren eingeleitet. Vor einer Weiterfahrt hat eine Instandsetzung der AdBlue-Anlage zu erfolgen und auch für das geladene Gefahrgutfahrzeug muss die Firma eine Lösung finden.

Bei der Kontrolle eines aus dem südosteuropäischen Raum stammenden Reisebusses, welcher im grenzüberschreitenden Reiseverkehr eingesetzt wurde und mit Fahrgästen besetzt war, wurde festgestellt, dass die Fahrer schon über zwölf Tage unterwegs waren, ohne die erforderliche Wochenruhezeit einzulegen. Diese wurde angeordnet, was für die beiden Fahrer nunmehr 45 Stunden Pause bedeutet.

Ein Fahrer dürfte sich besonders ärgern, denn er geriet erst nach der Kontrolle in den Fokus der Beamten, welche sich auf der Rückfahrt befanden, weil er mit seinem LKW eine verbotene Gefällstrecke zwischen Koblenz und Montabaur befuhr. Die Beamten kontrollierten auch dieses Fahrzeug noch kurzerhand und stellten fest, dass zuvor in der Gefällstrecke eine Geschwindigkeit von nahezu 100 STundenkilometer gefahren wurde. Da der Fahrer mit dem LKW auf der Landstraße maximal 60 Stundenkilometer hätte fahren dürfen, erwartet ihn jetzt ein hohes Bußgeld und ein einmonatiges Fahrverbot.



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