Werbung

Nachricht vom 01.07.2018    

Hoverboard darf nicht im öffentlichen Bereich gefahren werden

INFORMATION | Bei den Verkehrskontrollen der Polizei der letzten Wochen lag das Hauptaugenmerk diesmal auf den motorisierten Zweirädern. Zwei der kontrollierten Fahrzeuge wiesen die Besonderheit auf, dass die beiden Räder nicht hintereinander sondern nebeneinander angebracht waren. Es handelte sich dabei auch nicht um die mittlerweile allgemein bekannten Segways, sondern um sogenannte Hoverboards.

Dies ist nicht erlaubt. Foto: Polizei

Region. Das sind zweirädrige Boards ohne Lenkstange, die mittels eines Elektromotors angetrieben und durch Gewichtsverlagerung gesteuert werden. Dabei erreichen sie Geschwindigkeiten von bis zu 25 Stundenkilometer. Die Kontrollierten waren völlig überrascht, als die Beamten ihnen erklärten, dass man mit einem Hoverboard nicht im öffentlichen Verkehrsraum fahren darf und zudem einen Führerschein braucht. Gleiches gilt für ähnliche Spaßfahrzeuge wie Mono- oder Solowheels.

Daher möchte die Polizei nun eingehender zum Thema Fun-Fahrzeuge informieren:
Welchen rechtlichen Normen unterliegen Fun-Fahrzeuge zum Beispiel Hoverboards? Da die elektrisch angetriebenen Boards laut Hersteller meist eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als sechs Stundenkilomeeter erreichen, gelten sie rechtlich als Kraftfahrzeuge. Kraftfahrzeuge unterliegen der "Fahrzeug-Zulassungsverordnung", der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung", dem Fahrerlaubnis-, Pflichtversicherungs- und Steuerrecht. Hinzu kommen fehlende verkehrstaugliche Beleuchtung, Brems- und Lenkvorrichtungen. Ein Hoverboard kann aus den genannten Gründen keine Zulassung für den öffentlichen Verkehrsraum erhalten. Unabhängig von der gefahrenen Geschwindigkeit darf es im öffentlichen Straßenverkehr nicht genutzt werden.

Was gehört zum öffentlichen Verkehrsraum? Der öffentliche Straßenverkehr umfasst alle Straßen, Gehwege, Fahrradwege, Parkplätze und Fußgängerzonen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind. Somit ist es nicht zulässig, wie nun oftmals beobachtet, mit den Fahrzeugen unter anderem auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen zu fahren. Selbst als Fußgänger ist man Teil des öffentlichen Straßenverkehrs.



Außerdem ist wichtig:
- Für zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge besteht gemäß dem Pflichtversicherungsrecht Versicherungspflicht. Versicherungen bieten bislang keine derartige Haftpflichtversicherung für Hoverboards an. Im Schadensfall übernimmt die private Haftpflichtversicherung nicht, da der Unfallschaden durch ein Kraftfahrzeug verursacht wurde.
- Das Führen von Hoverboards im öffentlichen Straßenverkehr ohne gültige Kraftfahrzeugversicherung ist eine Straftat.
- Um ein Hoverboard im öffentlichen Straßenverkehr zu führen, benötigt der Fahren eine Fahrerlaubnis der Klasse B. Liegt die Fahrerlaubnis nicht vor, begeht sowohl der Nutzer als auch der Fahrzeughalter eine Straftat gemäß § 21 I Nr. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG).

Die Polizei empfiehlt den Besitzern von Hoverboards und anderen Fun-Fahrzeugen folgendes:
Fahren Sie ausschließlich auf Privatgrundstücken und tragen Sie Sorge, dass die Fun-Fahrzeuge nur dort genutzt werden!

Beachten Sie, diese Vorschriften gelten auch für Ihre Kinder!

Seien Sie sich den verkehrsrechtlichen Bestimmungen vor dem Kauf eines Hoverboards bewusst!

Schützen Sie sich und alle Fahrer vor schweren Verletzungen, indem Sie einen Helm und Schutzkleidung tragen!

Achten Sie auf Hinweise des Herstellers!
(PM der Polizei)


Feedback: Hinweise an die Redaktion

Anmeldung zum WW-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Westerwaldkreis.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus Region


Mutter verunglückt mit Kleinkind im Wald: Feuerwehr sichert Unfallstelle bei Kaden

Am Donnerstagnachmittag (3. April) wurde die Feuerwehr zu einem Fahrzeugbrand in Kaden gerufen. Vor Ort ...

Jugendbildungsfahrt: Berlin ruft die Jugend

Die Kreisjugendpflegen Neuwied und Altenkirchen laden Jugendliche ab 14 Jahren zu einer besonderen Reise ...

Frühjahrsputz im Westerwald: Aktion "Saubere Landschaft" startet

Am 12. April wird die jährliche Umweltaktion "Saubere Landschaft" im Westerwaldkreis wieder aufgenommen. ...

Steven Wink wird neuer Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion

Die FDP-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz hat Steven Wink am 2. April einstimmig zu ihrem neuen Vorsitzenden ...

Startschuss für die 24. Westerwälder Literaturtage mit Maxim Leo

Am 23. April beginnt im Kino Cinexx in Hachenburg eine neue Saison der Westerwälder Literaturtage. Unter ...

Saisonstart beim b-05 Kunst-Kultur-Natur e.V.: Ein vielfältiges Programm

Der b-05 Kunst-Kultur-Natur e.V. hat trotz der kürzlich erfolgten Vorstandsneuwahl ein spannendes Programm ...

Weitere Artikel


Thujahecke in Brand gesetzt

Am Samstag, den 30. Juni wurde gegen 16Uhr von der Rettungsleitstelle ein Heckenbrand in Rückeroth gemeldet. ...

Sportfreunde Eisbachtal: Am Freitag kommt Fortuna Düsseldorf zum Test

Am nächsten Freitag, 6. Juli, gastiert um 18 Uhr der amtierende Zweitligameister und Bundesligaaufsteiger ...

Sicher in den verdienten Urlaub starten

Alljährlich starten in der Ferienzeit unzählige mit PKW, Wohnwagengespannen oder Wohnmobilen in den Urlaub. ...

SV Neptun Wissen beim Westerwaldschwimmfest in Herschbach

Traditionell nahm der SV Neptun Wissen auch in diesem Jahr wieder mit vielen Akiven am Westerwaldschwimmfest ...

BUND Gartentipp Juli: Wasserstellen beleben unsere Gärten

Wer kennt sie nicht die kleinen und großen Wasserstellen, die einen jeden Garten durch ihr friedvolles ...

„Westerwälder Lümmel im Brötchen“: Kulinarische Wanderung in Irmtraut

Von über 300 Teilnehmern bei der Kulinarischen Wanderung in Irmtraut berichten die Veranstalter. Vier ...

Werbung