SGD Nord unterstützt Landwirte mit Viehfutter von Naturschutzflächen
Um der Futtermittelknappheit in der Landwirtschaft zu begegnen, hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord in der Region erstmalig naturschutzfachliche Flächen zur Verfügung gestellt, die bisher dafür nicht in Frage kamen. So wurde Futter von ökologischen Vorrangflächen wie beispielsweise den sogenannten Greening-Flächen, aber auch von Naturschutzflächen, die in besonderen Programmen oder durch Festsetzungen beispielsweise als Ausgleichsflächen gebunden sind, gewonnen. Dieses wird kostenlos an Landwirte, insbesondere im Westerwald, abgegeben.
Koblenz/Region. Viehfutter ist knapp: Bundesweit, aber auch in weiten Teilen von Rheinland-Pfalz, insbesondere im Westerwald, klagen die Landwirte tierhaltender Betriebe über eine bisher beispiellose Futtermittelknappheit in diesem Jahr. Grund sind Hitze und Dürre des Sommers, die saftiges Gras von Wiesen und Weiden in eine trockene Ödnis verwandelt haben. Um den Landwirten dabei zu helfen, ihre Tiere mit ausreichend Gras und Heu zu versorgen, hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord) im nördlichen Rheinland-Pfalz erstmalig naturschutzfachliche Flächen zur Verfügung gestellt, die bisher dafür nicht in Frage kamen. Darüber informiert die Behörde per Pressemitteilung. So wurde Futter von ökologischen Vorrangflächen wie beispielsweise den sogenannten Greening-Flächen, aber auch von Naturschutzflächen, die in besonderen Programmen oder durch Festsetzungen beispielsweise als Ausgleichsflächen gebunden sind, gewonnen. Dieses wird kostenlos an Landwirte, insbesondere im Westerwald, abgegeben.
Voraussetzung dafür ist, dass der mit den Grünlandflächen verfolgte Schutzzweck nicht nachhaltig gefährdet wird. Dies trifft für ausgewählte Bereiche zu, die die Biotopbetreuer im Auftrag der SGD Nord geprüft haben. Beachtet werden muss, dass keine besonders schutzbedürftigen Arten und deren Überwinterungsstadien beeinträchtigt werden. Zudem müssen Randstreifen in einer Breite von drei bis fünf Metern als Ansitzwarte für Wiesenbrüter über das Winterhalbjahr stehen gelassen werden. Deshalb hat die SGD Nord vorgegeben, dass bei einer späten Mahd auf Naturschutzflächen zur Futtergewinnung stets der Einzelfall durch die zuständigen Biotopbetreuer oder die Untere Naturschutzbehörde auf Kreisebene geprüft werden müsse. Kurzfristig konnten bereits wohlwollende Entscheidungen im Sinne der Landwirtschaft getroffen werden.
Die SGD Nord ist als Obere Naturschutzbehörde für die Organisation und Finanzierung von Biotoppflegemaßnahmen verantwortlich. In Rheinland-Pfalz sind rund 20 Prozent der Landesfläche Natura 2000 und zwei Prozent der Landesfläche Naturschutzgebiete. Gut ein Viertel dieser Bereiche gehört zu den Offenlandbiotopen: Trockenrasen, Weiden, Mäh-, Feucht- und Nasswiesen. Sie sind ein wichtiger Lebensraum für heimische, oft bedrohte Tier und Pflanzenarten. Um diese Vielfalt zu erhalten, arbeitet die SGD Nord eng mit sogenannten Biotopbetreuern zusammen. Als Biologen, Geographen oder Ingenieure der Landespflege bringen sie das notwendige Fachwissen mit, um Biotoppflegemaßnahmen umzusetzen.
Weitere Infos finden Sie unter www.sgdnord.rlp.de. (PM)
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