Stadt Hachenburg legt Haushaltssatzung für das Jahr 2019 offen
Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2019 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen ist in der Verbandsgemeindeverwaltung und im Internet möglich. Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Hachenburg haben die Möglichkeit zur schriftlichen Einreichung von Vorschlägen.
Hachenburg. Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2019 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wurde am 23. November dem Stadtrat Hachenburg zugeleitet.
1. Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2019 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg in der Verbandsgemeindeverwaltung, Gartenstraße 11, 57627 Hachenburg, Zimmer 117, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Stadtrat zur Einsichtnahme aus. Außerdem stehen die Haushaltssatzung für das Jahr 2019 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen im Internet unter www.hachenburg-vg.de/verwaltung/buergerservice/oeffentliche-bekanntmachungen.html zur Einsichtnahme bereit.
2. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Hachenburg haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg, Gartenstraße 11, 57627 Hachenburg, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2019 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen.
Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg, Gartenstraße 11, 57627 Hachenburg, oder elektronisch an finanzverwaltung@hachenburg-vg.de einzureichen. Der Stadtrat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden. (PM)
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