Ukrainischer LKW-Fahrer wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt
Die Staatsanwaltschaft Koblenz ermittelte wegen des Verdachts des versuchten Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung gegen einen 50 Jahre alten ukrainischen LKW-Fahrer. Ihm wird zur Last gelegt am frühen Morgen des 13. September in Ransbach-Baumbach im Industriegebiet Rohr einen 49-jährigen russischen LKW-Fahrer nach einem Streit mit einem Messer angegriffen zu haben. Dabei wurde der Geschädigte erheblich verletzt.
Ransbach-Baumbach. Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat gegen den 50 Jahre alten ukrainischen LKW-Fahrer zwischenzeitlich Anklage zum Amtsgericht - Schöffengericht - Montabaur wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung erhoben.
Darin wird dem Angeschuldigten zur Last gelegt, in der Nacht zum 13. September in Ransbach-Baumbach einen 49-jährigen russischen LKW-Fahrer nach einer tätlichen Auseinandersetzung mit einem Messer angegriffen und erheblich verletzt zu haben. Der Geschädigte habe sich nach der Tat noch zu seinem LKW begeben und diesen noch wenige Meter bewegt, bevor er zusammengebrochen und das Fahrzeug mittig auf der Fahrbahn stehengeblieben sei. Grund für die Streitigkeit sollen unterschiedliche Ansichten zu politischen Themen gewesen sein. Lebensgefahr habe für den Geschädigten nicht bestanden. Wir berichteten.
Die nach Tatbegehung zunächst vorgenommene Würdigung des Sachverhalts als versuchter Totschlag haben die Ermittlungen nicht bestätigt. Denn danach hat der Angeschuldigte nach den Messerstichen freiwillig von der weiteren Tatausführung abgesehen, obwohl es ihm noch möglich gewesen wäre, den Geschädigten zu töten. Damit ist er strafbefreiend von dem Versuch eines Totschlags zurückgetreten.
Der seit dem 13. September 2018 in Untersuchungshaft befindliche Angeschuldigte räumt die Tat ein. Termin zur Hauptverhandlung ist noch nicht bestimmt.
Eine gefährliche Körperverletzung begeht unter anderem wer einen anderen mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs verletzt. Sie wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage, wenn sie aufgrund der Ermittlungen zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Verurteilung des Angeschuldigten wahrscheinlicher als ein Freispruch ist. Allein mit der Erhebung einer Anklage ist weder ein Schuldspruch noch eine Vorverurteilung der Angeschuldigten verbunden. Es gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung. Gleiches gilt auch in dem Fall, in dem ein Angeschuldigter sich in Untersuchungshaft befindet.
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