Verbandsgemeindewerke Ransbach-Baumbach informieren über Entwässerung
In den letzten Jahren kommt es immer häufiger zu so genannten „Jahrhundertregen“, die die öffentlichen Abwasserkanäle randvoll füllen. Dies führt dazu, dass sich das Abwasser aus dem öffentlichen Kanal in die Hausanschlussleitungen zurückstaut beziehungsweise nicht ausreichend ablaufen kann, sofern hier kein technischer Schutz gegen Rückstau vorhanden ist. Keller und andere tief liegende Räume werden überflutet, weil viele Häuser nicht ausreichend gegen Rückstau von Abwasser aus dem öffentlichen Kanal gesichert sind.
Ransbach-Baumbach. Die Verbandsgemeindewerke möchten hiermit auf die Regelung der Entwässerungssatzung (Paragraph 11 Absatz 2) hinweisen, nach welcher sich jeder Grundstückseigentümer durch den Einbau einer Rückstauvorrichtung gegen solch unangenehme Ereignisse schützen sollte.
Die Beachtung und Umsetzung dieser Informationen soll Ihnen helfen, sich und Ihr Eigentum vor vermeidbaren, oft kostspieligen Schäden zu schützen, damit es nicht bei Ihnen irgendwann nach einem Gewitterregen heißt: „Die Feuerwehr musste den Keller leer pumpen".
Wichtig in diesem Zusammenhang: Bei fehlender Rückstausicherung besteht in vielen Fällen kein Versicherungsschutz über die Hausrat- oder Gebäudeversicherung.
Wie erwähnt, hat sich grundsätzlich jeder Hausbesitzer in eigener Verantwortung gegen solche Rückstauereignisse zu schützen, das heißt alle tief liegenden Ablaufstellen, vor allem im Keller, sind mit Rückstauvorrichtungen zu versehen. Alle Räume und Hofflächen, unter der so genannten "Rückstauebene", müssen gesichert sein. Rückstauebene ist die jeweilige Straßenoberkante vor dem Grundstück.
Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass das öffentliche Kanalnetz nicht so ausgebaut werden kann, um jeden Starkregen oder Wolkenbruch sofort ableiten zu können. In ländlichen Gebieten müssen nach heutigen Vorschriften die öffentlichen Kanäle grundsätzlich so dimensioniert sein, dass ein Regenereignis bestimmter Stärke schadlos abgeleitet wird.
Für weitere Fragen und Anregungen stehen die Verbandsgemeindewerke -Abwasserbeseitigung- gerne beratend zu Ihrer Verfügung. Wenden Sie sich bei Bedarf bitte an die Mitarbeiter der Verbandsgemeindewerke. (PM)
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