Gesundheitsamt rät zur Windpocken-Impfung
Wie jedes Jahr im Winter häufen sich beim Gesundheitsamt des Westerwaldkreises wieder die Meldungen über Windpocken-Erkrankungen. Vielen Erwachsenen sind die Windpocken noch aus ihrer Kindheit eine Erinnerung: fiese, stark juckende Bläschen und Pusteln, die verkrusten, sich aber auch entzünden können und dann Narben hinterlassen. Dazu kommen Fieber und allgemeines Krankheitsgefühl. Insbesondere Säuglinge und Immungeschwächte können schwere Verläufe mit bakteriellen Superinfektionen, Lungenentzündung und Beteiligung des Nervensystems erleiden.
Montabaur. Seit 2004 empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Instituts die Impfung gegen Windpocken. Die erste Impfung sollte gleichzeitig mit der ersten Masern-Mumps-Röteln-Impfung im Alter von 11 bis 14 Monaten erfolgen. Die 2. Impfung dann im Alter von 15 bis 23 Monaten. Eltern sollten den Impfschutz ihrer Kinder überprüfen und verpasste oder vergessene Impfungen schnellstmöglich nachholen; gleiches gilt für Frauen vor einer geplanten Schwangerschaft, falls sie selbst als Kind keine Windpocken hatten. Eine Windpocken-Erkrankung der Schwangeren zeitnah vor der Geburt kann schwerste Verläufe beim Neugeborenen verursachen.
Bei Ausbrüchen in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten und Schulen kann das Gesundheitsamt Betretungsverbote für nicht geimpfte Kinder aussprechen, um eine Weiterverbreitung zu verhindern. Diese erstrecken sich in der Regel über 16 Tage - so lange kann es dauern, bis ein Angesteckter selbst erkrankt. Erkrankten ist es bis zum vollständigen Abheilen der Bläschen nicht gestattet, Gemeinschaftseinrichtungen zu betreten.
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„Obwohl die Windpocken im Allgemeinen als harmlose Kinderkrankheit gelten, können schwere Verläufe, insbesondere bei Säuglingen auftreten. Ein umfassender Impfschutz in der Bevölkerung schützt nicht nur den Geimpften selbst, sondern auch die Kleinsten, die selbst noch nicht geimpft werden können“, appelliert Sarah Omar, Leiterin des Kreisgesundheitsamtes.
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