Naturschutzinitiative fordert: privaten Autohof Heiligenroth aufgeben
Mit Beschluss vom 21. Februar kam das Verwaltungsgericht Koblenz dem Antrag des Umweltverbandes Naturschutzinitiative e.V. (NI) nach, die sofortige Vollziehung der Waldrodung für den geplanten Autohof in Heiligenroth auszusetzen. Das Verwaltungsgericht erklärte in seinem Beschluss die Rodungsgenehmigung durch das Forstamt Neuhäusel als rechtswidrig und folgte damit der Argumentation der NI. Diese wurde erneut erfolgreich durch die Kanzlei Habor und Heise, Göttingen, vertreten. Der Privatinvestor, die Firma Bellersheim, hat bislang keine Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes eingereicht.
Heiligenroth. Ungeachtet dessen darf nunmehr bis Ende September nach dem Bundesnaturschutzgesetz nicht mehr gerodet werden. Im Übrigen wäre nach dem Gerichtsbeschluss eine Genehmigung zur Rodung nur dann möglich, wenn eine rechtskräftige Baugenehmigung vorliegen würde. Derzeit liegt der Genehmigungsbehörde noch nicht einmal ein Bauantrag vor.
„Jetzt wollen wir das ganze Vorhaben und den privaten Autohof selbst verhindern, da hier aus reinen Profitinteressen über fünf Hektar Wald gerodet werden müssten und wertvolle Lebensräume und Trittsteine besonders für die Europäische Wildkatze verloren gehen würden“, erklärte Harry Neumann, Landesvorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. (NI).
Die NI fordert den Investor daher auf, seine Pläne für den privaten Autohof Heiligenroth im Westerwald aufzugeben und damit seinen Unternehmensleitlinien selbst treu zu bleiben.
Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) bittet die Bundestags- und Landtagsabgeordneten, den Landrat des Westerwaldkreises sowie die Umweltministerin des Landes Rheinland-Pfalz, sich für den Schutz und Erhalt dieses über fünf Hektar großen Waldstückes einzusetzen. Wer die Bedeutung von „Klimaschutz“ betont, darf es nicht zulassen, dass Wälder als wichtige Kohlenstoffspeicher gerodet werden.
Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) hat ihre Fachanwälte nunmehr auch damit beauftragt, eine Normenkontrollklage gegen den Bebauungsplan von Heiligenroth zu prüfen. Ein weiteres Rechtsmittel wäre auch die Klage gegen die Genehmigung des Bauvorhabens selbst, sollte diese im Laufe des Jahres erteilt werden.
Wer die Naturschutzinitiative e.V. (NI) hierbei mit einer Spende unterstützen möchte, kann sich an „info@naturschutz-initiative.de“ oder Telefon 02626 926 4770 wenden. (PM)
Lokales: Montabaur & Umgebung
Jetzt Fan der WW-Kurier.de Lokalausgabe Montabaur auf Facebook werden!