Vorsorgevollmacht - Richtig handeln im Ernstfall
INFORMATION | Viele Menschen in unserer Gesellschaft haben eine Vorsorgevollmacht erstellt und somit einen anderen Menschen beauftragt im Krankheits- beziehungsweise Vorsorgefall für sie zu handeln und verbindliche Entscheidungen zu treffen. Hiermit übernimmt der Vorsorgebevollmächtigte eine große Verantwortung.
Wirges. Im Ernstfall stellen sich ihm dann viele Fragen: Welche Rechte und Pflichten habe ich bei der Übernahme einer Vorsorgevollmacht? Wem bin ich Rechenschaft schuldig? Kann ich die Ausübung der Vollmacht ablehnen oder sie zurückgeben? Bevollmächtigte übernehmen annähernd ähnliche Aufgaben wie ein vom Amtsgericht bestellter gesetzlicher Betreuer.
Im Rahmen des Veranstaltungsprogramms der Arbeitsgemeinschaft der Betreuungsbehörde und der Betreuungsvereine des Westerwaldkreises beginnt erneut eine Fortbildungsreihe für Vollmachtnehmer. Den Vorsorgebevollmächtigten werden Kenntnisse über den Inhalt und die Bedeutung ihrer Tätigkeit vermittelt.
Die insgesamt drei Abende umfassende Fortbildungsveranstaltung findet zu folgenden Terminen statt: 27. März, 3. April und 10. April (jeweils mittwochs um 18.30 Uhr).
Veranstaltungsort: Ortsverein der AWO Wirges, Jahnstraße 9, 56422 Wirges.
Die Teilnahme ist kostenfrei! Weitere Information und Anmeldung unter: Betreuungsverein der AWO, Telefon: 02602 10665-0, E-Mail: awo@awo-westerwald-betreuung.de; Betreuungsvereinigung der Caritas, Telefon: 02602 1606-36, Email: betreuung@cv-ww-rl.de oder bei der Betreuungsbehörde des Westerwaldkreises, Oliver Holzenthal, Telefon: 02602 124-346, E-Mail: Oliver.Holzenthal@westerwaldkreis.de.
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