Kindertagespflege attraktiver gestalten
Landrat Achim Schwickert hat in einer Vorlage für die nächste Sitzung des Jugendhilfeausschuss (JHA) einen Beschlussvorschlag unterbreitet, der die Situation für die in der Kindertagespflege tätigen Personen deutlich verbessert. Dadurch erhalten die Kindeseltern nach Einschätzung des Landrats eine verbesserte Wahlmöglichkeit zwischen der Betreuung in einer Kindertagesstätte und der Betreuung durch eine qualifizierte Tagespflegeperson. Die Tagespflege leiste einen unverzichtbaren Beitrag in der Kindertagesbetreuung und schließe insbesondere vorhandene Lücken im System der Kinderbetreuung, speziell im Bereich der unter 3-jährigen und der über 7-jährigen Kinder.
Westerwaldkreis. Im Westerwaldkreis standen 81 qualifizierte Tagespflegepersonen zum Stichtag 1. September 2018 für eine Vermittlung zur Verfügung. Im Rahmen der öffentlichen Jugendhilfe übernimmt das Jugendamt unter bestimmten Voraussetzungen, die in einer Satzung geregelt sind, vollständig beziehungsweise teilweise die anfallenden Kosten. In einem Gespräch mit dem Jugendamt haben Tagespflegepersonen – unter anderem Tagesmütter – verschiedene Themen angesprochen, die ihre Arbeit zurzeit schwierig gestalten. Sie nannten dabei unter anderem die im Vergleich zu den KITA-Beiträgen hohen Kostenbeiträge, die sich auf das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern auswirken. Eine in vielen Fällen nicht leistungsgerechte und existenzsichernden Bezahlung sowie Probleme beim Steuerrecht und den Sozialversicherungsbeiträgen. Angesprochen wurden auch Ausfallzeiten im Krankheitsfall des Kindes und vorhandene Investitionskosten.
Landrat Achim Schwickert macht in seiner Vorlage an den JHA deutlich, dass nicht alle Kritikpunkte durch den öffentlichen Jugendhilfeträger zu lösen sind. Er beauftragte das Jugendamt mit einer Überprüfung der geltenden Regelungen und schlägt dem JHA nunmehr einige Veränderungen bei der Kostenübernahme im Rahmen der öffentlichen Jugendhilfe vor. Eine Satzungsänderung soll nun die Erhöhung der Geldleistung für qualifizierte Tagespflegepersonen um 0,50 Euro pro Stunde beinhalten. Ausfallzeiten im Krankheitsfall des Kindes sollen erstmals für einen Maximalzeitraum von 14 Belegtagen aufgefangen werden. Der durch die Eltern zu leistende Kostenbeitrag wird an die vergleichbaren Elternbeiträge bei den Krippen angeglichen und damit reduziert. Zweijährige, die keinen Platz in einer Kindertagesstätte erhalten, sollen bis zu einem Betreuungsumfang von maximal 40 Stunden wöchentlich (Rechtsanspruch 35 Stunden), entspricht 173 Stunden im Monat, kostenbeitragsfrei sein. Im Satzungsentwurf ist vorgesehen, dass die Tagespflegepersonen zukünftig eine Ausstattungspauschale von 100 Euro beantragen können und diese nach Ablauf von fünf Jahren erneut bewilligt werden kann.
Landrat Achim Schwickert verweist darauf, dass die nunmehr in der Satzung vorgesehenen Anpassungen es den Eltern ermöglichen, ihre Kinder institutionell oder in der Tagespflege betreuen zu lassen (Wahlfreiheit). Der vom Gesetzgeber geforderten Gleichstellung der Betreuungsmöglichkeiten werde somit entsprochen. Die Anpassungen werden sich nach Auffassung des Landrats für die Kindeseltern sowie die Tagespflegemütter positiv bemerkbar machen und stellen für den Träger der öffentlichen Jugendhilfe sicher, dass bereits etablierte Tagespflegepersonen weiterhin zur Verfügung stehen werden. Die Beratung im JHA ist für den 18. März vorgesehen. Abschließend entscheidet der Kreistag am 12. April, ob die Änderungen zum 1. August in Kraft treten sollen. (PM)
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