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Nachricht vom 26.03.2019    

Großräumige Anordnung einer Tempo 30-Zone im Stadtteil Altstadt

Auf Anregung der Bürgermeister Stefan Leukel und Anne Nink wurde von der Straßenverkehrsbehörde im Stadtteil Altstadt aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs eine großräumige Tempo 30-Zone angeordnet. Die Anordnung betrifft die Stadtstraßen „Vor der Heck“, „Bergstraße“, „Am Hebeberg“, „Stellenweg“, „Lindenstraße“, „Auf der Rüge“, „Rosenbitze“, „Wiesenstraße“, „Fliederweg“, „Zum alten Hof“ und „Adolf-Kolping-Straße“.

Hachenburg-Altstadt. Mit Aufstellung der Tempo 30-Beschilderung gilt im kompletten Gebiet an allen Kreuzungen die Regel rechts vor links.

Bitte um Rücksichtnahme im gesamten Stadtgebiet
Die aktuelle Maßnahme nehmen die Bürgermeister auch noch einmal zum Anlass, im gesamten Stadtgebiet die Geschwindigkeitsbegrenzungen zu beachten, insbesondere in den Wohngebieten. Sie dienen der Sicherheit und dem Schutz aller Bürgerinnen und Bürger, insbesondere natürlich der Kinder.

Für die Verkehrssicherheit von Kindern, Eltern mit Kinderwagen oder beeinträchtigten Mitbürgern, die auf eine Gehhilfe oder einen Rollstuhl angewiesen sind, weist die Stadt einmal darauf hin, dass das Parken auf den Gehwegen nicht gestattet ist. (PM)



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