Wölfin zum zweiten Mal am Stegskopf genetisch nachgewiesen
Das Senckenberglabor für Wildtiergenetik hat durch die Analyse einer genetischen Probe erneut einen Wolfsnachweis am Stegskopf bestätigt. Darüber informiert das rheinland-pfälzische Umweltministerium aktuell. Aufgrund des weiteren DNA-Nachweises, der eine inzwischen mindestens sechsmonatige Anwesenheit der Wölfin im gleichen Bezugsraum zeigt, kann nun auch wissenschaftlich von einem Wolfsterritorium am Stegskopf ausgegangen werden. „Es war richtig, dass wir die Landkreise Altenkirchen, Westerwald und Neuwied sowie die Stadt Koblenz im Frühjahr 2018 vorsorglich als ‚Präventionsgebiet Westerwald‘ ausgewiesen haben. Im Präventionsgebiet und im künftig sich darin befindenden Wolfsterritorium können 90 Prozent der förderfähigen Kosten für wolfssichere Zäune und Herdenschutzhunde primär für Schaf-, Ziegen- und landwirtschaftliche Wildhalter vom Land gefördert werden“, erklärte Umweltministerin Ulrike Höfken.
Mainz/Stegskopf. Das Senckenberglabor für Wildtiergenetik hat durch die Analyse einer genetischen Probe erneut einen Wolfsnachweis am Stegskopf bestätigt. Im Januar nahm der dortige Revierförster der Bundesforsten die Probe auf, die sowohl Urin als auch Östrusblut enthielt. Die Vermutung eines Wolfsnachweises war naheliegend, da sich um die Stelle herum wolfsähnliche Spuren im Schnee befunden hatten und der ehemalige Truppenübungsplatz aufgrund der Munitionsbelastung für die Öffentlichkeit und damit auch für Hundebesitzer gesperrt ist. Anhand der Urinprobe konnte das Senckenberglabor erneut die junge Wölfin ermitteln, die bereits im Sommer vergangenen Jahres am Stegskopf nachgewiesen wurde und aus dem Rudel „Göhrde“ in Niedersachsen stammt. Mit dem Ergebnis ist nach Rücksprache mit dem hessischen Umweltministerium auch geklärt, dass es sich bei der Wölfin nicht um die im Februar auf der A45 überfahrene Fähe aus dem Lahn-Dill-Kreis handelt. Darüber informiert das rheinland-pfälzische Umweltministerium aktuell.
Wissenschaftler gehen nun von einem Wolfsterritorium aus
Aufgrund des weiteren DNA-Nachweises, der eine inzwischen mindestens sechsmonatige Anwesenheit der Wölfin im gleichen Bezugsraum zeigt, kann nun auch wissenschaftlich von einem Wolfsterritorium am Stegskopf ausgegangen werden. Es kann vermutet werden, dass auch die Bilder aus dem Frühjahr 2018 sowie der Fotonachweis vom Dezember 2018 von der Wölfin aus dem Rudel „Göhrde“ stammen. Das Territorium wird nach Rücksprache mit der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes für den Wolf (DBBW) mit „Stegskopf“ benannt werden. Die DBBW wird das Territorium anhand eines über die Nachweise ermittelten Mittelpunktes, der sich auf der Fläche des ehemaligen Truppenübungsplatzes befindet, in die bundesweite Datenbank eingetragen. Zur Darstellung des Territoriums wird die DBBW in ihrer Datenbank um den Mittelpunkt einen Radius von acht Kilometern ziehen. Auf diese Weise wird die durchschnittliche Territoriumsgröße von Wölfen – etwa 200 Quadratkilometer – erreicht.
Gut, dass die Kreise gehandelt haben
„Der erneute Wolfnachweis und die anstehende Ausweisung des Wolfterritoriums ‚Stegskopf‘ zeigen: Es war richtig, dass wir die Landkreise Altenkirchen, Westerwald und Neuwied sowie die Stadt Koblenz im Frühjahr 2018 vorsorglich als ‚Präventionsgebiet Westerwald‘ ausgewiesen haben. Im Präventionsgebiet und im künftig sich darin befindenden Wolfsterritorium können 90 Prozent der förderfähigen Kosten für wolfssichere Zäune und Herdenschutzhunde primär für Schaf-, Ziegen- und landwirtschaftliche Wildhalter vom Land gefördert werden“, erklärte Umweltministerin Ulrike Höfken.
Vorgehen zum Herdenschutz und Wolfsmanagement
Bisher wurden in 17 Fällen Wölfe in Rheinland-Pfalz nachgewiesen, die wahrscheinlich auf sechs bis zehn einzelne Wolfsindividuen zurückzuführen sind. Die Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft ist für das Monitoring in Rheinland-Pfalz zuständig. Da der Wolf eine hochmobile Art ist, hat das rheinland-pfälzische Umweltministerium im März 2018 ein gemeinsames Vorgehen zum Herdenschutz und Wolfsmanagement mit Baden-Württemberg, Hessen und dem Saarland beschlossen. Die Kooperationsvereinbarung umfasst die länderübergreifende Zusammenarbeit bei Fang und Besenderung von Wölfen, den Umgang mit bzw. die Tötung von auffälligen Tieren sowie einen regelmäßigen Informationsaustausch.
Schäden an Nutztieren werden übernommen
Der im Jahr 2015 beschlossene Managementplan zum Umgang mit Wölfen in Rheinland-Pfalz sieht die Möglichkeit für Präventions- und Ausgleichsmaßnahmen vor. So werden etwa Schäden an Nutztieren zu 100 Prozent von der Landesregierung übernommen, wenn der Wolf als Verursacher nicht ausgeschlossen werden kann. Für alle Fälle im Umgang mit Wölfen hat das Umweltministerium unter der Telefonnummer 06306-911199 eine zentrale Hotline eingerichtet. (PM)
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