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Nachricht vom 21.05.2019    

Energietipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

INFORMATION | Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz informiert im Juni (2019) im Westerwald an verschiedenen Orten über das Thema: "Den Keller im Sommer trocknen? - Vorsicht beim Lüften kühler Räume im Sommer".

Energietipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz zum Thema: "Den Keller im Sommer trocknen? - Vorsicht beim Lüften kühler Räume im Sommer". Foto: Logo Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

Westerwaldkreis. Es klingt erst mal einleuchtend einen feuchten Keller im Sommer durch warme Luft zu trocknen. Leider gelingt das nicht in jedem Fall und kann sogar zum gegenteiligen Effekt führen.

Warme Luft kann viel Wasserdampf aufnehmen. Im Keller kühlt die Luft ab und die relative Luftfeuchtigkeit erhöht sich, da kalte Luft weniger Wasserdampf aufnehmen kann. An den kalten Wänden im Keller oder der Souterrainwohnung kann es dann sogar zu Bildung von Kondenswasser kommen, wie bei einer kalten Flasche die aus dem Kühlschrank genommen wird.

Aber auch ohne Tropfenbildung an den kühlen Wänden, kann es zum Wachstum von Schimmelpilzen kommen, wenn die Luftfeuchte für längere Zeit bei 80 % oder darüber liegt. Das Lüften kalter Räume sollte in der warmen Jahreszeit besser in den kühleren Abend-, Nacht- oder Morgenstunden erfolgen. Am besten mit komplett geöffnetem Fenster.

Da die Luft in der warmen Jahreszeit bereits eine hohe relative Luftfeuchtigkeit hat, kann sie kaum noch Feuchtigkeit aufnehmen. Der maximale Sättigungswert ist schnell erreicht. Im Winter hingegen ist die Luft draußen trockener als innen. Beim Lüften im Winter wird warme, feuchte Luft aus dem Innenraum durch trockene Außenluft ausgetauscht. Die Frischluft erwärmt sich und nimmt die Feuchtigkeit der Wohnung oder des Kellerraums auf, bis sie wieder ausgetauscht wird. Über einen längeren Zeitraum wird der Raum so trockener.

Nicht immer können die erforderlichen Lüftungszeiten im Alltag eingehalten werden. Daher kann es in einigen Fällen praktischer sein, eine feuchtegeregelte Lüftungsanlage einzubauen, die dann lüftet, wenn die absolute Feuchte der Außenluft niedriger ist als die Feuchte der Raumluft.



Eine ausführliche, individuelle Beratung erhalten Ratsuchende bei den Energieberaterinnen und Energieberatern der Verbraucherzentrale in einem persönlichen Beratungsgespräch. Beraten wird zu allen Fragen rund ums Heizen, Lüften und Energiesparen im Privathaushalt. (PM)

Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Die nächsten Sprechstunden der Energieberater finden wie folgt statt:

• in Montabaur am Donnerstag, den 13.06.19 von 15.00 – 18.45 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad-Adenauer-Platz 8. Voranmeldung unter 02602/126-199 oder –0.
• In Höhr-Grenzhausen am Mittwoch, den 05.06.19 von 15.00 – 18.00 Uhr im CeraTechCenter in der Rheinstraße 60A. Voranmel-dung unter 02624/104 215.
• in Hachenburg am Donnerstag, den 13.06.19 von 13.45 – 18.15 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung, Gartenstraße 11, Vo-ranmeldung unter 02662/801-102.
• in Rennerod am Donnerstag, den 06.06.19 von 16.15 bis 19.15 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung, Hauptstraße 55. Voran-meldung unter 02664/506 744.
• in Westerburg am Donnerstag, den 13.06.19 von 16.00 – 18.15 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung, Zimmer 217, Neumarkt 1, Voranmeldung unter 02663/2910.

Für weitere Informationen und einen kostenlosen Beratungstermin: Energietelefon Rheinland-Pfalz: 0800 / 60 75 600 (kostenfrei).

montags von 9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr, dienstags und donnerstags von 10 bis 13 und 14 bis 17 Uhr.


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