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Nachricht vom 02.06.2019    

NI kritisiert rabiate Saumpflege im FFH-Gebiet bei Herschbach

Im europäischen Schutzgebiet nach der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH-Gebiet) „Unterwesterwald bei Herschbach“ wurden grasige Feldwege und Säume mit Wildkrautbeständen vollständig gemulcht. Hierauf wurde der Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI) durch den Naturschützer und Ornithologen Klaus Laux aufmerksam gemacht. Mit dieser Maßnahme wurden auch mögliche Nester von Feldlerchen zerstört und Insekten die Nahrungsgrundlage geraubt.

Hier wurde der Natur die Nahrungs- und Brutgrundlage genommen. Fotos: Klaus Laux

Herschbach. Die einzigen Strukturen, die noch stehen, sind die dichten Kulturen des Wintergetreides, das durch seinen dichten Stand den Feldlerchen keinen Brutplatz bietet. „Hier wurden Brut- und Nahrungshabitate von Feldvögeln auf großer Fläche stark und in unnötiger Weise geschädigt. Besonders schlimm ist es, dass dies zur Brut- und Aufzuchtzeit geschah“, erklärte Dipl.-Biologe Immo Vollmer, Naturschutzreferent der Naturschutzinitiative e.V. (NI).

„Gerade angesichts der katastrophalen Bestandssituation von Feldlerche und Wachtel, die in diesem Bereich noch vorkommen, ist diese Vorgehensweise völlig unverständlich. Die Feldflur muss insgesamt lebensfreundlicher gestaltet werden, da sie eine große Verantwortung für den Erhalt der Artenvielfalt trägt. Es reicht bei weitem nicht aus, kleine Projektflächen zum Schutz der Wiesenbrüter zu schaffen. Die Zerstörung der Lebensräume muss endlich aufhören“, forderte Harry Neumann, Kreis- und Landesvorsitzender der NI.

„Wege und artenreiche Säume sind wertvolle Flächen für den Natur- und Artenschutz. Eine Mahd ist alternierend (nicht auf allen Flächen gleichzeitig) und prinzipiell nach der Brutsaison der Feldvögel durchzuführen. Dieses Mahdregime alleine reicht aber für den Schutz der Bodenbrüter bei weitem nicht aus. Zur Rettung von Feldlerche und Co. müssen noch verschiedene andere ökologische Maßnahmen hinzukommen. Wir sind gerne bereit, Landwirte entsprechend zu beraten“, so Immo Vollmer.




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Im Sinne des Naturschutzes ist es kontraproduktiv, öffentliche Flächen in dieser radikalen Weise zu behandeln. Besonders im FFH-Gebiet und im Umfeld des angrenzenden Vogelschutzgebietes Westerwald müssen ausreichende und artenreiche Saumstrukturen sichergestellt werden.

Die NI hat das Mulchen eines Landwirtes auf öffentlichen Flächen bei der Kreisverwaltung angezeigt. Vielerorts werden solche Flächen angelegt, um auch dem aktuellen Insektensterben entgegenzuwirken. In Herschbach arbeitet die Landwirtschaft in diesem Punkt kontraproduktiv. PM NI/woti



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