Südosteuropäisches Kleinbus-Gespann stillgelegt
Schon wieder zog die Schwerverkehrskontrollgruppe der Verkehrsdirektion Koblenz auf der A 3 ein südosteuropäisches Kleinbus-Gespann aus dem Verkehr. Die Personen waren auf dem Weg in die Niederlande. Die festgestellten Delikte sind in diesem Fall: gefälschter Führerschein, illegale Personenbeförderung und Fahrzeuge in desolatem technischem Zustand.
Sessenhausen. Am Montag, 3. Juni gegen 9:30 Uhr kontrollierte die Schwerverkehrskontrollgruppe der Verkehrsdirektion Koblenz auf der Bundesautobahn 3, Rastplatz Landsberg an der Warthe erneut ein Kleinbus-Gespann aus dem südosteuropäischen Raum. Neben dem Fahrer und dem Halter befand sich noch eine weitere Person im Kleinbus. Die Personen waren auf dem Weg in die Niederlande.
Es wurde festgestellt, dass eine nicht genehmigte grenzüberschreitende Personenbeförderung vorlag. Ermittlungen ergaben, dass das Fahrzeug zum Kontrollzeitpunkt bereits circa 23 Stunden gelenkt wurde. Diesbezügliche Lenk- und Ruhezeiten wurden nicht nachgewiesen.
Der Kleinbus, welcher ursprünglich zur Güterbeförderung gebaut war, war nachträglich mit Fahrgastsitzen ausgerüstet worden. Doch nicht nur, dass die nachträglich eingebauten Sitze und Sicherheitsgurte mehr als mangelhaft befestigt waren, der gesamte technische Zustand der Fahrzeuge gab den Kontrolleuren zu denken.
Das Gespann wurde bei einer Prüforganisation vorgeführt. Dort waren neben dem unvorschriftsmäßigen Einbau von Sitzen und Gurten noch erhebliche Durchrostungen an Rahmenteilen und Achsbefestigungen, eine insgesamt mangelhafte Bremsleistung, Ölverlust an Motor und Getriebe und unzulässige Schweißarbeiten an der Anhängerdeichsel sowie diverse weitere Mängel festzustellen. Insbesondere der Kleinbus zeigte Mängel, die zu einer unmittelbaren Verkehrsgefährdung hätten führen können. Das Urteil des Prüfers: Verkehrsunsicher. Das Gespann wurde direkt stillgelegt und sowohl Zulassungsbescheinigungen, als auch Kennzeichen zur Verhinderung einer weiteren Nutzung eingezogen. Gegenüber Fahrer und Fahrzeughalter wurden Bußgeldverfahren eingeleitet und Sicherheitsleistungen in Höhe von insgesamt über 1.700 Euro angeordnet.
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Das insgesamt negative Bild wurde noch abgerundet, da bei dem Fahrzeughalter, welcher das Fahrzeug bisher augenscheinlich regelmäßig für Personenbeförderungen einsetzte, ein gefälschter Führerschein aufgefunden wurde. Eingehende Recherchen ergaben, dass der Mann bereits vor ungefähr einem halben Jahr in Bayern angezeigt wurde, als er dort einen gefälschten Führerschein bei einer Kontrolle vorlegte. Der Führerschein wurde seinerzeit in Bayern sichergestellt, jedoch existierte wohl noch ein Duplikat der Fälschung. Auch dieses wurde jetzt sichergestellt und zusätzlich ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet.
(PM Verkehrsdirektion Koblenz)
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