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Nachricht vom 08.08.2019    

Neues Teilhabechancengesetz wird schon erfolgreich umgesetzt

Auch im Westerwald können seit Anfang des Jahres viele Langzeitarbeitslose Hoffnung schöpfen. Grund dafür ist die Umsetzung eines bundesweiten Förderinstrumentes, das 2019 in Kraft getreten ist: das Teilhabechancengesetz. Das Forum Soziale Gerechtigkeit hatte im März viele Fachleute, Maßnahmeträger, Politiker und Betroffene zu einem Fachgespräch eingeladen um das neue Projekt vorzustellen und dessen Perspektiven für die Region zu diskutieren. Jetzt stellt der Sprecher des Forums, Uli Schmidt, erfreut fest: Das neue Instrument wirkt und die Langzeitarbeitslosigkeit ist in Jahresfrist im Westerwaldkreis um 27,3 Prozent zurückgegangen!

Veranstaltung des Forums Soziale Gerechtigkeit. Foto: Veranstalter

Westerwaldkreis. Tatsache ist, dass der Weg zurück in Arbeit desto schwieriger ist, je länger die Arbeitssuche gedauert hat. Eine echte Herausforderung bei den Betroffenen wegen geringer oder ganz fehlender Qualifikation, Krankheit, höheres Lebensalter oder Sprachbarrieren. Dem Forum ist es schon immer ein Anliegen, dass dieser Personenkreis durch einen geschaffene „Sozialen Arbeitsmarkt“ mehr Chancen erhält.

Auf Anfrage teilt das Jobcenter Westerwald mit, dass bereits 26 Fälle erfolgreich mit dem Teilhabechancengesetz umgesetzt werden konnten und sich weitere in Anbahnung befinden. „Der Prozess wird intensiv von unseren Betriebsakqusiteuren und Coaches begleitet“, so der Geschäftsführer des Jobcenters, Theo Krayer. Für den Erfolg verantwortlich sei eine breit angelegte Strategie mit den Komponenten Prävention, Integration und sozialer Teilhabe. „In unserer Finanzplanung sind 50 Förderfälle enthalten und es ist teilweise möglich über den Passiv-Aktiv-Transfer die Optionen noch auszuweiten“, so der Chef des Jobcenters.

Es macht Hoffnung, dass seit Jahresbeginn schon 26 Personen mit den neuen Instrumenten einen Job gefunden haben. Es wird aber noch etwas dauern bis sich der soziale Arbeitsmarkt richtig etabliert hat und noch mehr Wirkung entfalten kann. „Dazu ist es notwendig“, so Schmidt, „bei privaten Unternehmen weitere geeignete Beschäftigungsverhältnisse zu finden“. Das sei bei der betroffenen Klientel nicht ganz einfach und bedürfe eine intensive Begleitung durch die Coaches. Es mache jedoch Mut, dass bisher 75 Prozent der Förderfälle im Bereich der privaten Erwerbswirtschaft angesiedelt sein.

Dem Forum ist bei seiner Forderung, den Sozialen Arbeitsmarkt im Westerwald weiter spürbar auszuweiten, bekannt, dass die Förderungen sehr umfassend und kostenintensiv sind. Da es aber um Menschen geht, die sonst auf dem Arbeitsmarkt kaum eine Chance haben, ist das Geld gut investiert.



Was bringt das Teilhabechancengesetz für den Sozialen Arbeitsmarkt?
Das Teilhabechancengesetz beinhaltet zwei neue Fördermöglichkeiten, die Langzeitarbeitslosen helfen sollen, auf dem allgemeinen und dem sozialen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Die zwei Förderungen richten sich an verschiedene Zielgruppen, in beiden Fällen aber werden die Arbeitgeber durch hohe Lohnkostenzuschüsse unterstützt. Von der neuen Förderung “Teilhabe am Arbeitsmarkt” können Menschen profitieren, die über 25 Jahre alt sind, für mindestens sechs Jahre in den letzten sieben Jahren Arbeitslosengeld II bezogen und in dieser Zeit nicht oder nur kurzzeitig beschäftigt waren. Unternehmen, die diese Personen einstellen, können in den ersten beiden Jahren mit einem Zuschuss in Höhe von 100 Prozent des Mindestlohns gefördert werden. Die andere Zielgruppe umfasst Personen, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind. Hier erhalten einstellende Unternehmen einen Zuschuss für zwei Jahre. Im ersten Jahr in Höhe von 75 Prozent des regelmäßig gezahlten Lohns, im zweiten Jahr 50 Prozent. Zudem können weitere Qualifizierungsmaßnahmen finanziert werden und bei beiden Förderungen unterstützen “Coaches” die betroffenen Personen. Die Westerwälder Kommunen haben jetzt die Möglichkeit, mit entsprechenden Angeboten arbeitsmarktferne Leistungsempfänger einzubinden. Zu begrüßen sind die geringen Hürden bei der Förderung von Langzeitarbeitslosen. (PM Uli Schmidt)


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