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Nachricht vom 29.08.2019    

Verbandsgemeinderat Montabaur beschloss digitale Ratsarbeit und Radwege

Der Verbandsgemeinderat (VGR) Montabaur traf sich kurz nach der Sommerpause zur Fortsetzung seiner konstituierenden Sitzung: Die Wahl der Ausschüsse und sonstigen Gremien war Ende Juni vertagt worden und wurde nun nachgeholt. Dazu wird in Kürze ein Bericht erscheinen. Im Rahmen der Mitteilungen und Anfragen wurden auch einige Sachthemen besprochen. Hier ein kurzer Überblick:

Öffentlichkeitswirksam setzen sich die Bürger für den Bau eines Radwegs entlang der L326 ein. Foto: Rita Schneider

Montabaur. Digitale Ratsarbeit
Mit der neuen Legislaturperiode ist der VGR vollständig in der digitalen Ratsarbeit angekommen. Sämtliche Einladung und Sitzungsunterlagen werden ausschließlich über das Ratsinformationssystem „more! Rubin“ verschickt. Das spart Kosten und senkt den Papierverbrauch der Verwaltung spürbar. Die Ratsmitglieder nutzen Tablets oder andere mobile Endgeräte, um die Unterlagen zu lesen, sich Notizen zu machen und alles zur Sitzung mitzubringen. Über die App „Dipolis“ können sie sich untereinander über die Sachthemen austauschen.

Radwege in der VG Montabaur
In einer Anfrage hatte die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen Informationen zum Thema Radwege (Netz, Kosten, weitere Planung) erbeten. Bürgermeister Ulrich Richter-Hopprich legte den Ratsmitgliedern zunächst die unterschiedlichen Zuständigkeiten für Radwege dar und zeigte damit auch die eingeschränkten Handlungsfelder der VG auf: Für innerörtliche Radwege sind die Stadt beziehungsweise die Ortsgemeinden zuständig, für straßenbegleitende Radwege die jeweiligen Straßenbaulastträger (also meist Kreis, Land oder Bund) und für touristische Radwanderrouten die VG. „Diese Situation ist nicht befriedigend, denn sie hemmt Prozesse. Wir brauchen dringend für das gesamte VG-Gebiet ein Radwegekonzept, das wir bei eigenen Baumaßnahmen in den Ortsgemeinden und der Stadt zugrunde legen und mit dem wir gegenüber anderen Baulastträgern auftreten können“, so der Bürgermeister. Derzeit lässt er in der Verwaltung prüfen, ob die VG in eigener Zuständigkeit ein solches Konzept erstellen kann. „Wenn das möglich ist, werde ich noch in diesem Jahr den Antrag an den VG-Rat stellen, ein Radwegekonzept in Auftrag zu geben.“

Neben der Konzeptfrage begleitet die Verwaltung zahlreiche Einzelmaßnahmen der Ortsgemeinden. Ein prominentes Beispiel ist die Forderung der Ortsgemeinde Holler nach einem straßenbegleitenden Radweg von Montabaur nach Holler, der über die Gelbachhöhen bis ins Buchfinkenland weitergeführt werden soll. Baulastträger ist hier das Land. Nach jahrelangem Hin und Her hat die VG im letzten Jahr schließlich förmlich den Antrag gestellt, dass das Projekt in den Radwegeplan des Landes aufgenommen wird. Offen ist derzeit, ob es von dort auch den Sprung in den Investitionsplan schafft. „Das Land hat bisher alle Kooperationsvorschläge der VG mit Hinweis auf die Zuständigkeiten zurückgewiesen“, so Richter-Hopprich. „Aber wir bleiben dran“, versprach er.



Waldschäden
Eine weitere Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Grüne bezog sich auf das Ausmaß der Waldschäden durch Trockenheit und Borkenkäferbefall. Auch hier musste Bürgermeister Richter-Hopprich zunächst darauf verweisen, dass die VG keine eigene Zuständigkeit beim Forst hat, denn der Wald steht im Eigentum der Ortsgemeinden und Stadt, fachlich zuständig ist Landesforsten mit dem Forstamt Neuhäusel. Forstamtsleiter Friedbert Ritter hat auf Bitte des Bürgermeisters einige Zahlen für die Jahre 2018/19 zusammengestellt, die die Ratsmitglieder betroffen zur Kenntnis nahmen: Knapp 7.000 Hektar Waldfläche gibt es im gesamten VG-Gebiet, davon sind 445 Hektar nachhaltig geschädigt und müssen weitgehend oder ganz abgeholzt werden. Vom Borkenkäfer sind fast ausschließlich Fichten befallen. Die Vorratsverluste liegen hier bei rund 40 Prozent hervorgerufen durch die mindere Holzqualität, der Preisverfall zwischen 2017 und 2020 (hochgerechnet) beträgt fast 50 Prozent. „Ende 2019 wird sich auf Jahrzehnte hin der jährliche Umsatzverlust bei der Fichte auf rund 410.000 Euro beziffern lassen“, schreibt Ritter in seinem Bericht. Der finanzielle Verlust durch die aktuellen Waldschäden wird sich bei der Fichte bis Ende 2019 auf mehr 6,5 Millionen Euro für die Ortsgemeinden und die Stadt belaufen, die Kosten für die Wiederaufforstung noch nicht eingerechnet. „Wir werden seitens der Verwaltung diejenigen Ortsgemeinden unterstützten, die gewaltige Schäden zu erwarten haben. Zusammen mit dem Forstamt werden wir sie begleiten, wenn es darum geht, die Wälder klimastabil neu aufzubauen. Dazu brauchen wir allerdings Hilfe von Land und Bund“, so Richter-Hopprich. Er appellierte an die Ratsmitglieder: „Die Waldschäden werden sich stark auf die Haushalte der Ortsgemeinden auswirken. Wir müssen deshalb alle unsere Investitionen weiterhin sorgfältig prüfen und auch in Zukunft unnötige Belastungen der Ortsgemeinden vermeiden.“


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