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Nachricht vom 24.10.2019    

Händler fordern Gesetzgeber zur Nachbesserung bei verkaufsoffenen Sonntagen

Das Urteil des Oberverwaltungsgericht Koblenz in Bezug auf die verkaufsoffenen Sonntage in Andernach sowie – ganz aktuell – die Absage des „Herbstmarkts“ in Bad Kreuznach beschäftigen auch den Handelsausschuss der Industrie- und Handelskammer (IHK) Koblenz.

Region. Mit Blick auf die 2021 anstehenden Landtagswahlen sehen die Händler hier akuten Verbesserungsbedarf der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Grundsätzlich gibt es zwar für die jetzige Regelung, die vier verkaufsoffene Sonntage pro Jahr vorsieht, einen breiten Konsens – Ziel sei es nicht, jeden Sonntag die Geschäfte zu öffnen. Für Unmut sorgt bei den Unternehmern jedoch eine Regelung im rheinland-pfälzischen Ladenöffnungsgesetz, die Adventssonntage dabei komplett ausspart.

„Warum darf der stationäre Einzelhandel in Rheinland-Pfalz, anders als in anderen Bundesländern, die Synergien, die sich aus dem Weihnachtsgeschäft und den vielerorts stattfindenden Weihnachtsmärkten ergeben, nicht nutzen? Dem Handel sollte die Möglichkeit gegeben werden, auch an einem Adventssonntag die Geschäfte zu öffnen“, betont Karina Szwede, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin der IHK Koblenz.

Als unglücklich empfinden die Händler auch den in der gesetzlichen Grundlage geforderten Anlassbezug, der durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs 2017 verschärft wurde. Dazu bemerkt die Vorsitzende des Handelsausschusses und IHK-Vizepräsidentin Hildegard Kaefer: „Leider gibt es eine Menge Spielraum im Gesetz. Das führt dazu, dass immer wieder geklagt wird. Aus unserer Sicht ist das nicht hinnehmbar und wir fordern die Abschaffung des Anlassbezugs beziehungsweise alternativ eine glasklare Regelung. Schließlich investieren die Händler eine Menge Zeit und Geld in die Vorbereitung eines verkaufsoffenen Sonntages.“



Der Handel sei im Umbruch, so Kaefer weiter. „Demografischer Wandel, Digitalisierung und ein geändertes Freizeitverhalten stellen die Branche vor ganz neue Herausforderungen. Es ist auch vor diesem Hintergrund absolut nicht nachvollziehbar, warum dem stationären Handel solche Steine in den Weg gelegt werden.“


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