Haushaltsrede des Landrats Achim Schwickert im Kreistag
Landrat Achim Schwickert bezeichnete in der Sitzung des Kreistages des Westerwaldkreises am 13. Dezember die Haushaltslage im Westerwaldkreis als „nach wie vor gut – wenn auch etwas schlechter als in den Jahren 2018 oder 2019.“ Denn der Haushalt 2020 sei nach wie vor ausgeglichen. Und weil der Kreis mit dem niedrigsten Umlagesatz in Rheinland-Pfalz auskomme und 4 Prozent unter dem durchschnittlichen Umlagesatz in Rheinland-Pfalz liege mit 40 Prozent statt 44 Prozent, was dazu führe, dass der Westerwaldkreis 11,6 Millionen Euro weniger von seinen Ortsgemeinden, den Städten und den Verbandsgemeinden nehme als ein durchschnittlicher anderer Landkreis in Rheinland-Pfalz.
Montabaur. Der Kreis nehme rund 30 Millionen Euro an Investitionen vor, getragen von eigenen Finanzmitteln in Höhe von rund 13,4 Millionen Euro. Investitionen in Kitas, Schulen, Kreisstraßen, Breitband und neuerdings auch noch in Schienenstrecken. Er investiere also nicht nur in dem Wirtschaftsstandort, sondern betreibe auch aktiven Klimaschutz durch die „Holzbachtalbahn“. Der Eigenanteil an den Investitionen in Höhe von rund 10,2 Millionen Euro könne man aus liquiden Mitteln nehmen.
Die Schulden werden in 2020 weiterhin um 1,8 Millionen Euro abgebaut, „sodass wir nach Plan am Ende des Jahres 2020 auf einen Schuldenstand von noch rund 11,6 Millionen Euro reiner Investitionskredite; keine Liquiditäts- oder Kassenkredite kommen.“
Die öffentlichen Haushalte der Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und des Kreises seien im Westerwaldkreis insgesamt geordnet, eine Überschuldung liege nicht vor:
- Saldo der Ortsgemeinden und Städte + 536,63 Euro / je Einwohner
- Saldo der Verbandsgemeinden + 90,95 Euro / je Einwohner
- Saldo Westerwaldkreis + 186,03 Euro / je Einwohner
Trotzdem sei die Haushaltslage etwas schlechter als in den Jahren 2018 / 2019, weil der Kreis trotz einer aus der Wirtschaftskraft der Region kommenden, um 13,08 Millionen Euro gestiegenen Umlage, netto davon lediglich rund 3,5 Millionen Euro mehr habe, da gleichzeitig die Schlüsselzuweisung B2 des Landes aus dem kommunalen Finanzausgleich um rund 10 Millionen Euro sinke. Dem gegenüber stehen Mehraufwendungen aus dem Bereich der Hilfen für behinderte Menschen in Höhe von netto rund 3,9 Millionen Euro und Mehrkosten aus dem Bereich der Kitas in Höhe von netto rund 500.000 Euro.
Der Vergleich dieser beiden Positionen zeige also 3,5 Millionen Euro mehr Einnahmen und 4,4 Millionen Euro mehr Ausgaben, bedeute also eine Verschlechterung um 900.000 Euro
Der Ausblick in die folgenden Haushaltsjahre sei mit einigen Risiken verbunden. Schwickert nannte: Die Unwägbarkeit, dass die Wirtschaftskraft bei den gegebenen Rahmenbedingungen weiterhin kontinuierlich ansteigt. Es drohe, dass die Zuweisungen stärker sinken als die Einnahmen aus der Wirtschaftskraft steigen.
Einige größere Mehraufwendungen für 2021 / 2022 seien heute schon gesetzlich geregelt:
a. Die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes lasse für die kommenden Jahre weitere zusätzliche Aufwendungen in Höhe von mehreren Millionen Euro je Jahr erwarten.
b. Wenn in Umsetzung des neuen Kita-Gesetzes landesweit rund 3.000 zusätzliche Stellen geschaffen werden sollen, so bedeutet das höhere Personalkosten. Die Belastung des Westerwaldkreises lässt sich relativ leicht berechnen: Eine Stelle kostet rund 54.000 Euro x 3.000 Stellen = rund 162.000.000 Euro; davon will das Land 81 Millionen Euroübernehmen - verbleiben für die Kommunen weitere 81 Millionen Euro; davon rund 5 Prozent Anteil des Westerwaldkreises bedeutet rund 4 Millionen Euro jährlich; wiederkehrend.
c. Noch nicht enthalten seien mögliche Mehrkosten im ÖPNV – abhängig von der Bestellung durch den Kreistag bei der anstehenden Aufstellung des Nahverkehrsplans. „Wir haben also allen Grund dafür, hier die „Kirche im Dorf“ zu lassen.“, mahnte Schwickert den Kreistag.
Zum Schluss sprach der Landrat die einer Pressemeldung der Regierungsfraktionen im Landtag entnommene Planung an, dass das Land den Kreisen und Städten zum Ausgleich der Flüchtlingskosten weitere 30 Millionen Euro zur Verfügung stellen will und eine Änderung des Landesaufnahmegesetzes diesbezüglich beabsichtigt sei. „Am Mittwoch dieser Woche (11. Dezember) ist die Gesetzesänderung dann auch so im Landtag beschlossen worden.“ Richtig sei, dass eine weitere Beteiligung des Landes an den stetig steigenden Kosten für Asylbewerber, die einen Bescheid vom BAMF erhalten haben, verhandelt worden sei. Es sei deshalb verhandelt worden, weil die vom Land hierfür jährlich zur Verfügung gestellte Pauschale von 35 Millionen Euro bei weitem nicht ausreichend ist.
„Seitens des Landes ist nun geplant für den entstandenen beziehungsweise entstehenden Aufwand für die Jahre 2017, 2018, 2019, 2020 und 2021 einmalig 30 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Diese verteilen sich zu 35 Prozent auf die Kreisfreien Städte, das sind 10,5 Millionen Euro und zu 65 Prozent auf die Landkreise, also 19,5 Millionen Euro. Von den 19,5 Millionen Euro wird der Westerwaldkreis einen Anteil von 5 Prozent erhalten. Das sind 975.000 Euro.
Demgegenüber beträgt der jährliche vom Westerwaldkreis allein getragene Nettoaufwand: für 2017: 1.888.000 Euro, für 2018: 3.564.000 Euro, für 2019: 3,66 Millionen Euro, für 2020: 3,66 Millionen Euro, für 2021 steht er noch nicht fest; mit 3 Millionen Euro ist aber mindestens zu rechnen. Dem Nettoaufwand für die Jahre 2017 bis 2021 in Höhe von insgesamt 15.772.000 Euro steht eine Einmalzahlung in Höhe von 975.000 Euro gegenüber.
Die dadurch eintretende Haushaltsverbesserung der Landkreise sei also mehr als überschaubar. Schwickert schloss mit der Überzeugung, dass man dem Haushaltsplan des Westerwaldkreises für 2020 insgesamt zustimmen könne. (PM)
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