SGD Nord: Europäische Wasserrahmenrichtlinie geht in die 3. Runde
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord ist als Obere Wasserbehörde für die effiziente Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) im rheinland-pfälzischen Teil der Bearbeitungsgebiete Mosel-Saar, Mittelrhein und Niederrhein verantwortlich. Aktuell ist der dritte Bewirtschaftungszyklus für die Jahre 2022-2027 in Vorbereitung.
Region. Seit der Aufstellung des Bewirtschaftungsplans und der Maßnahmenprogramme im Jahr 2009 werden kontinuierlich Maßnahmen zur Erreichung des „guten Zustands" der Gewässer umgesetzt. Im Rahmen dieser Programme wurde schon Vieles erreicht.
Ein positives Beispiel dafür ist die naturnahe Umgestaltung der Nister. Diese ist Teil der Maßnahmenprogramme zur Entwicklung der rheinland-pfälzischen Gewässer, die dem Schutz der lebensnotwendigen Ressource Wasser für Mensch, Tier und Natur dienen. Mitte 2017 wurde das ehemalige Dalex-Wehr bei Wissen (Landkreis Altenkirchen) zurückgebaut, um die lineare Durchgängigkeit des Gewässers wiederherzustellen. Das Wehr stellte ein unüberwindbares Wanderhindernis für Fische, die in der Nister leben, dar. An den Abriss des Dalex-Wehres schlossen sich zahlreiche Unterhaltungsmaßnahmen an. So wurden beispielweise Buhnen und Wasserbausteine zum Erhalt eines beständigen Wasserstandes eingebaut sowie Totholz ins Gewässer eingebracht. Mithilfe dieser Maßnahmen werden die natürlichen Strukturen der Nister wiederhergestellt und verbessert. Zudem tragen sie zur Schaffung von Habitaten für geschützte Muschelarten, wie der sich bereits in der Nister angesiedelten Flussperlmuschel oder der Bach- und Entenmuschel, bei.
Ein wesentlicher Bestandteil der Überprüfung und Aktualisierung des Bewirtschaftungsplans und der Maßnahmenprogramme ist die Information und Anhörung der Öffentlichkeit. Aktuell werden, zur Vorbereitung des dritten Bewirtschaftungszyklus, die festgestellten wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung veröffentlicht. Diese beinhalten Themen wie beispielsweise Gewässerstruktur, Durchgängigkeit und Wasserhaushalt der Oberflächengewässer, Nähr- und Schadstoffeinträge oder Folgen des Klimawandels. Bis spätestens zum 22. Juni 2020 kann die Öffentlichkeit hierzu schriftlich Stellung nehmen.
Die Fragen sind auf der Homepage der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord abrufbar.
Zum Hintergrund:
Ziel der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie ist es, dass alle Gewässer – vom Grundwasser über die Seen, Flüsse und Bäche des Binnenlandes bis zu den Übergangs- und Küstengewässern – bis zum Jahr 2027 in einem guten Zustand sein sollen. Dies soll in drei Bewirtschaftungszyklen erreicht werden. Der Bewirtschaftungsplan und die Maßnahmenprogramme werden hierfür überprüft und, falls notwendig, aktualisiert. In den ersten beiden Arbeitsphasen (2009-2015 und 2016-2021) sind bereits viele Maßnahmen zur Verbesserung des Zustands der Gewässer umgesetzt worden. Aber es bleibt noch viel zu tun: Der Eintrag von Nähr- und Schadstoffen muss weiter vermindert, die Struktur der Bäche und Flüsse allgemein und die Gewässerdurchgängigkeit an Wehren und anderen Querbauwerken müssen weiter verbessert werden.
Weitere Informationen unter www.sgdnord.rlp.de.
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