Autohof Heiligenroth – Wald darf weiterhin nicht gerodet werden
Im Februar dieses Jahres hatte das Verwaltungsgericht Koblenz auf Antrag der Naturschutzinitiative e.V. (NI) entschieden, dass die für die Errichtung des Autohofs Heiligenroth notwendige Rodung nicht erfolgen darf. Der Rodungsgenehmigung fehle es an einer Auflage, nach der erst gerodet werden dürfe, nachdem die Baugenehmigung für den Autohof vorliegt. Die Rodungsgenehmigung wurde danach entsprechend geändert.
Heiligenroth. Die Genehmigungsinhaberin beantragte nun erfolglos, den seinerzeitigen Beschluss abzuändern und die Rodung – trotz anhängiger Klage des Umweltverbandes Naturschutzinitiative e.V. (NI) gegen die Rodungsgenehmigung - zu ermöglichen.
Diesen Antrag hat das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 17. Dezember abgelehnt.
Trotz der Änderung der Rodungsgenehmigung bleibe es bei einer „offenen Rechtslage“, ob diese nun rechtmäßig sei. Ausdrücklich hat das Gericht offen gelassen, ob das Verfahrensrecht der Umweltverträglichkeitsprüfung im Zusammenhang mit der Rodungsgenehmigung richtig angewandt wurde.
„Unser Ziel war es, eine Rodung des Waldes zu verhindern, solange nicht geklärt ist, ob eine Genehmigung für den Autohof wirksam ergehen kann. Auf diesem Wege ist die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Koblenz ein weiterer wichtiger Schritt. Der Investor, die Firma Bellersheim sollte nun die Weihnachtszeit zum Innehalten und zur Umkehr nutzen und den eingereichten Bauantrag zurückziehen. Im Zeichen des Artensterbens, der fortschreitenden Lebensraumverluste und der Klimaveränderung brauchen wir jeden Baum, auch im Westerwald. Sollte es wider Erwarten zu einer Genehmigung kommen, würden wir mit allen gebotenen rechtlichen Mitteln dagegen vorgehen“, so Harry Neumann, Landesvorsitzender der NI.
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