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Nachricht vom 02.01.2020    

Bedarfsgerechtes und ortsnahes Angebot in Kindertagesstätten

Der Jugendhilfeausschuss (JHA) des Westerwaldkreises hat im Dezember 2019 die 30. Fortschreibung des Kindertagesstättenbedarfsplanes beschlossen. Der CDU-Obmann im Jugendhilfeausschuss Karl-Heinz Boll dankte Landrat Achim Schwickert und den Verantwortlichen im Jugendamt für die in vielen Gesprächen geleistete Detailarbeit.

Symbolfoto

Montabaur. Erst hierdurch sei gewährleistet, dass den Interessen der Kinder, Eltern und auch der Beschäftigten in den Kindertagesstätten sowie der Träger und Ortsgemeinden weitestgehend Rechnung getragen werden konnte.

Boll und die stellvertretende Obfrau Heike Pape machten in einer Stellungnahme deutlich, dass der Westerwaldkreis weiterhin einen Spitzenplatz beim Angebot an Plätzen in den Kindertagesstätten im Land einnehme. Gemeinsam mit den Trägern und Kommunen sei es auch bei der Fortschreibung für 2020/2021 gelungen, ein qualitativ hochwertiges und flexibles Betreuungsangebot für Kinder zu entwickeln. Mit der jetzt beschlossenen Planung werde auch künftig ein bedarfsgerechtes und ortsnahes Angebot ermöglicht. Es halte die Interessen der Kinder, Eltern und auch der Beschäftigten in den Kindertagesstätten im Auge. Für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf werde ein wichtiger Beitrag geleistet.

Entsprechend der Nachfrage wird das Angebot der Ganztagsplätze nochmals um 267 Plätze auf nunmehr 5.499 Plätze erhöht. Das Angebot der U 3-Plätze (Kinder unter 3 Jahren) wird nochmals um 111 Plätze in altersgemischten beziehungsweise geöffneten Gruppen auf 2.531 Plätze aufgestockt. Der Jugendhilfeausschuss gibt auch grünes Licht für vierzehn weitere Gruppen, darunter zwei zusätzliche Krippengruppen.



Mit der Fortschreibung 2020/2021 entstehen zusätzliche Personalkosten in Höhe von circa 2,15 Millionen Euro, davon entfallen auf den Kreis anteilig circa 895.300 Euro. Die Gesamtpersonalkosten sind im Kreishaushalt 2020 mit circa 77 Millionen Euro veranschlagt. Der Kreis übernimmt davon circa 30,5 Millionen Euro und die Träger circa 11,7 Millionen Euro.

Die CDU-Kreistagsfraktion macht abschließend deutlich, sie werde im Zusammenwirken mit Trägern und Kommunen die stetige Fortentwicklung des Bedarfsplanes betreiben, um auch auf aktuelle Herausforderungen eingehen zu können. Eine große Herausforderung stelle die Umstellung auf die neuen landesgesetzlichen Grundlagen dar, das Land sei aufgefordert die konkreten Ausführungsrichtlinien möglichst bald den Kommunen und Trägern zur Verfügung zu stellen. (Karl-Heinz Boll)


Mehr dazu:   CDU  
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