Bebauungsplanänderung „Grauertseck“ der Stadt Ransbach-Baumbach
Der Stadtrat Ransbach-Baumbach hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 5. September 2019 gemäß § 13 a in Verbindung mit § 1 Absatz 8 und § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung von 23. September 2004 (BGBL. I S. 2414), in der aktuellen Fassung, die Aufstellung der 3. Bebauungsplanänderung „Grauertseck“ der Stadt Ransbach-Baumbach beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2, Absatz 1, Satz 2 Bau-Gesetz-Buch ortsüblich bekannt gemacht.
Ransbach-Baumbach. Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Rückführung eines Teilbereiches des Allgemeinen Wohngebietes in eine öffentliche Grünfläche, wie sie im Ursprungsbebauungsplan gegeben war sowie der Änderung von Traufhöhen in einem Teilbereich. Im konkreten Fall soll das Flurstück 49/2 von einer allgemeinen Wohnbaufläche in eine öffentliche Grünfläche geändert werden. Darüber hinaus soll im topografisch tief gelegenen nordöstlichen Teilbereich des Bebauungsplanes (Flur 4, Flurstücke 38 und 39) die festgesetzte Traufhöhe von 6 Meter auf 6,80 Meter erhöht werden. Im Bereich des Wendehammers „Im Grauert“ werden gemäß des Bestandes nachrichtliche Anpassungen vorgenommen.
Der Stadtrat beschloss daraufhin gemäß 13 a in Verbindung mit den §§ 3 Absatz 2 und 4 a des Baugesetzbuches in seiner Sitzung am 12. Dezember 2019 die Offenlegung der Entwurfsunterlagen zur angestrebten 3. Bebauungsplanänderung „Grauertseck“ der Stadt Ransbach-Baumbach im beschleunigten Verfahren.
Der Geltungsbereich der hier angestrebten 3. Bebauungsplanänderung „Grauertseck“ der Stadt Ransbach-Baumbach ist in der nachstehenden Übersichtskarte nochmals gesondert kenntlich gemacht.
Gemäß den Bestimmungen des § 3 Abs. 2 BauGB liegt die Entwurfsplanung zur 3. Bebauungsplanänderung „Grauertseck“ der Stadt Ransbach-Baumbach im beschleunigten Verfahren. gemeinsam mit der Begründung und den textlichen Festsetzungen auf die Dauer eines Monats in der Zeit vom 13. Januar bis 13. Februar 2020 während der Öffnungszeiten, montags, mittwochs, jeweils von 8 Uhr bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr, dienstags von 8 Uhr bis 16 Uhr, und donnerstags von 8 Uhr bis 18 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr, zu jedermanns Einsichtnahme in der Verbandsgemeindeverwaltung Ransbach-Baumbach, Rheinstraße 50, -Zimmer 402-, 56235 Ransbach-Baumbach, öffentlich aus.
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Innerhalb dieses Zeitraumes der öffentlichen Auslegung können Bedenken oder Anregungen zu der angestrebten beschleunigten 3. Bebauungsplanänderung „Grauertseck“ der Stadt Ransbach-Baumbach schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ransbach-Baumbach, Rheinstraße 50, 56235 Ransbach-Baumbach vorgetragen werden. Dabei besteht auch die Möglichkeit die Auswirkungen dieser Planungen mit dem zuständigen Vertreter der Verwaltung zu erörtern.
Darüber hinaus können die Entwurfsunterlagen im Internet über den nachfolgenden Link und über die Homepage der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach (www.ransbach-baumbach.de) eingesehen werden: https://cloud.ransbach-baumbach.de/index.php/s/ts9mFH6ak3HRgw8
Innerhalb dieses Zeitraumes können Bedenken und Anregungen zu diesem Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgetragen werden.
Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Verbandsgemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 BauGB).
Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. (PM)
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