NI verleiht der VG Montabaur den "Goldenen Aktendeckel 2019“
Der Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI) verleiht der Verbandsgemeinde Montabaur den "Goldenen Aktendeckel 2019“. Dieses Siegel erhalten Behörden von der NI, die sich durch fehlende Kooperationsbereitschaft, unzureichende Transparenz und fehlende Offenheit auszeichnen, so der Verband.
Montabaur. Das Landestransparenzgesetz von Rheinland-Pfalz hat das Ziel, den Zugang zu amtlichen Informationen und zu Umweltinformationen zu gewähren, um damit die Transparenz und Offenheit der Verwaltung zu vergrößern. „Auf diese Weise sollen die demokratische Meinungs- und Willensbildung in der Gesellschaft gefördert, die Möglichkeit der Kontrolle staatlichen Handelns durch die Bürgerinnen und Bürger verbessert, die Nachvollziehbarkeit von politischen Entscheidungen erhöht, Möglichkeiten der demokratischen Teilhabe gefördert sowie die Möglichkeiten des Internets für einen digitalen Dialog zwischen Staat und Gesellschaft genutzt werden. Transparenz und Offenheit sind Leitlinien für das Handeln der Verwaltung. Sie finden ihre Grenzen in entgegenstehenden schutzwürdigen Belangen“, heißt es in der Zweckbestimmung des Gesetzes.
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„Dieser gesetzlichen Verpflichtung ist die Verbandsgemeinde Montabaur leider nicht nachgekommen. Um Akteneinsicht im Verfahren zum geplanten Autohof Heiligenroth zu erhalten, musste die Verbandsgemeinde mehrfach von der beauftragten Rechtsanwaltkanzlei angeschrieben und aufgefordert werden, die gesetzlich vorgegebene Akteneinsicht zu gewähren. Erst nachdem die NI eine Klage vor dem Verwaltungsgericht angekündigt hatte, wurden die Akten von der Verbandsgemeinde mit über fünfmonatiger Verspätung zur Verfügung gestellt“, schreibt die NI in einer Pressemitteilung.
„Daher erhält die Verbandsgemeinde Montabaur in Rheinland-Pfalz den ‚Goldenen Aktendeckel 2019‘ der Naturschutzinitiative e.V.“, erklärte Harry Neumann, Kreis- und Landesvorsitzender der NI.
„Wir hoffen und wünschen uns, dass der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Montabaur die Übergabe des ‚Goldenen Aktendeckels 2019‘ zum Anlass nimmt, zukünftig für die vom Gesetzgeber geforderte Transparenz zu sorgen und angeforderte Informationen von Bürgern und Verbänden, wie vom Gesetzgeber gefordert, ‚unverzüglich‘ zur Verfügung stellt“, so die NI.
Der WW-Kurier hat bei der Verbandsgemeinde nachgefragt. Von dort hieß es, dass in der Verwaltung noch nichts vorliege und der Vorgang nicht kommentiert werde. PM/woti
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