Werbung

Nachricht vom 06.03.2020    

Scheinwohnsitz: Tschechische EU-Fahrerlaubnis in Deutschland nicht gültig

Eine gültige EU- oder EWR-Fahrerlaubnis berechtigt nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen in der Bundesrepublik Deutschland, wenn die Umstände des Falls die Annahme nahelegen, dass zur Erlangung der Fahrerlaubnis ein Scheinwohnsitz im Ausland begründet wurde. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz im Fall eines deutschen Staatsangehörigen mit tschechischer Fahrerlaubnis.

Symbolfoto

Koblenz. Der im Jahr 1985 geborene Antragsteller, der seinen Hauptwohnsitz seit seiner Geburt bis zum heutigen Tag ununterbrochen in Deutschland hat, war zwischenzeitlich auch in Tschechien gemeldet. Während dieses Zeitraums wurde ihm am 1. März 2011 eine tschechische Fahrerlaubnis erteilt. Aufgrund einer Anfrage des Kraftfahrt-Bundesamts teilte der Ausstellungsmitgliedstaat Tschechien im Dezember 2019 mit, außer dem Umstand der melderechtlichen Wohnsitznahme seien keine tatsächlichen Verhältnisse des Antragstellers bekannt. Fragen nach Verbindungen zu nahen Familienangehörigen und zum Arbeitsplatz des Antragstellers beantworteten die tschechischen Behörden mit „unknown“ beziehungsweise „no“. Daraufhin stellte der Westerwaldkreis mit Bescheid vom 3. Februar 2020 fest, die tschechische Fahrerlaubnis berechtige den Antragsteller nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

Der hiergegen gerichtete Eilantrag des Antragstellers blieb ohne Erfolg. Nach Auffassung der Koblenzer Richter ist die Entscheidung des Westerwaldkreises mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtmäßig, weshalb das öffentliche Interesse am sofortigen Vollzug der Verfügung vom 3. Februar 2020 stärker zu gewichten sei als die entgegenstehenden Interessen des Antragstellers. Zwar berechtige eine gültige EU- oder EWR-Fahrerlaubnis grundsätzlich zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Inland. Dies gelte aber nicht für Inhaber einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis, die ausweislich vom Ausstellungsmitgliedstaat herrührender unbestreitbarer Informationen zum Zeitpunkt der Erteilung der Fahrerlaubnis ihren ordentlichen Wohnsitz im Inland, also in der Bundesrepublik Deutschland, hatten. Der ordentliche Wohnsitz sei in Deutschland begründet, wenn der Betroffene gewöhnlich, das heißt mindestens 185 Tage im Jahr, in Deutschland wohne.



Dabei reiche es für einen Fall des sogenannten Wohnsitzverstoßes bereits aus, wenn sich aus den Informationen des Ausstellungsmitgliedstaates zumindest die Möglichkeit ergebe, dass das unionsrechtliche Wohnsitzerfordernis missachtet worden sei. Dies könne insbesondere der Fall sein, wenn die Informationen – wir hier – auf einen nur kurzen Aufenthalt im Ausstellungsstaat hinwiesen. Dann bestehe der Verdacht, dass sich der Inhaber der Fahrerlaubnis durch die Wohnsitznahme im Ausland lediglich den in Deutschland geltenden strengeren Bedingungen für die Ausstellung eines Führerscheins habe entziehen wollen.

Bei Vorliegen solcher Hinweise sei eine Gesamtwürdigung aller Umstände des Falles vorzunehmen. Diese lasse vorliegend auf einen Wohnsitzverstoß schließen. Denn der Ausstellungsmitgliedstaat Tschechien verfüge hinsichtlich der Person des Antragstellers ersichtlich nur über melderechtliche Kenntnisse, nicht hingegen über Informationen zum tatsächlichen Aufenthalt des Antragstellers im Jahr 2011. Auch die übrigen Umstände deuteten darauf hin, dass sich der Antragsteller tatsächlich überwiegend in Deutschland aufgehalten habe. So sei er weiterhin mit seinem Hauptwohnsitz in Deutschland gemeldet gewesen und habe im Februar und im April 2011 bei deutschen Behörden Anträge auf Umschreibung eines PKW gestellt. Es liege auch keine Erklärung des Antragstellers vor, die auf einen ordentlichen Wohnsitz in Tschechien schließen lasse. Er habe weder seinen tatsächlichen dortigen Aufenthalt noch persönliche oder berufliche Bindungen nach Tschechien vorgetragen.

Gegen diese Entscheidung steht den Beteiligten die Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zu.
(Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 3. März 2020, 4 L 158/20.KO)

Die Entscheidung kann hier abgerufen werden.



Feedback: Hinweise an die Redaktion

Anmeldung zum WW-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Westerwaldkreis.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus Region


Kneipenfestival Montabaur 2025: Ein musikalisches Highlight

Das Kneipenfestival in Montabaur ist ein fester Bestandteil des regionalen Veranstaltungskalenders. Auch ...

Rasante Fahrt endet im Unfall zwischen Bonefeld und Straßenhaus: Polizei sucht Zeugen

Am 1. April kam es auf der B256 zwischen Bonefeld und Straßenhaus zu einer gefährlichen Verkehrssituation. ...

Ausstellung "Gemeinsam gegen Sexismus" endet mit Vortrag

Seit dem 8. März bietet das Rathaus Montabaur eine informative Ausstellung über das Thema Sexismus. Zum ...

Feuerwehr Rennerod ehrt langjährigen stellvertretenden Wehrleiter

Die diesjährige Dienstversammlung der Feuerwehren der Verbandsgemeinde Rennerod bot zahlreiche Höhepunkte. ...

Grube Bindweide bereitet sich auf Saisonstart vor

Die Grube Bindweide steht kurz vor dem Start der neuen Saison. Mit Hochdruck wird an den letzten Vorbereitungen ...

Neues Mannschaftstransportfahrzeug stärkt Jugendfeuerwehr in Rennerod

Die Jugendfeuerwehren der Verbandsgemeinde Rennerod haben ein neues Fahrzeug erhalten. Dieses soll nicht ...

Weitere Artikel


ARD Event-Dreiteiler „Unsere wunderbaren Jahre“ mit Svenja Jung aus Weroth

In „Unsere wunderbaren Jahre“ - Ausstrahlung: 18./21. und 25. März um 20:15 Uhr im Ersten – spielt auch ...

Mann wird von ICE am Bahnhof Montabaur erfasst und schwer verletzt

Am Freitagabend, den 6. März kam es im ICE-Bahnhof Montabaur am Bahnsteig des Gleises vier zu einem folgenschweren ...

„Wer versteht hier Bahnhof?“ im Martin-Butzer-Gymnasium Dierdorf

Alle Besucher verstanden Bahnhof und sahen ihn die ganze Zeit während der Premiere der Komödie in 15 ...

Westerwald Bank mit solidem Ergebnis 2019 – Stabiles Wachstum erwartet

Der Vorstand der Westerwald Bank berichtete in seiner Bilanzpressekonferenz über das abgelaufene Geschäftsjahr ...

„Wir Westerwälder“ und der ADAC starten das neue Pendlernetz Westerwald

In der neugeschaffenen Geschäftsstelle der gemeinsamen Initiative „Wir Westerwälder“ der Kreise Altenkirchen, ...

SGD Nord machte sich ein Bild vom Zustand des Masselbachs

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord führte am Donnerstag, 5. März, eine Gewässerschau ...

Werbung