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Nachricht vom 07.03.2020    

Heizung austauschen: Hohe Zuschüsse für erneuerbare Energien

INFORMATION | Wer seine alte Heizung ersetzt, kann seit Anfang 2020 attraktive Zuschüsse erhalten. Fast die Hälfte der Kosten fürs neue Heizsystem übernimmt im günstigsten Fall der Staat – der Höchstsatz liegt bei 45 Prozent.

Montabaur.
So ist die neue Förderung gestaffelt
Der Umstieg von Gasheizungen auf Anlagen, die ausschließlich erneuerbare Energien nutzen, wird mit 35 Prozent bezuschusst. Das gilt etwa für Wärmepumpen oder Holzpelletkessel, mit oder ohne Unterstützung durch Solarwärme vom Hausdach. Einen Zuschuss von 30 Prozent gibt es für neue Gasheizungen, die mit erneuerbaren Energien kombiniert werden. Bei diesen sogenannten Hybridheizungen ist die zusätzliche Einbindung einer Solarwärmeanlage oder auch einer Wärmepumpe nötig.

Sonderprämie für den Austausch einer Ölheizung
Die genannten Fördersätze erhöhen sich noch einmal um 10 Prozent, wenn das alte System keine Gas-, sondern eine Ölheizung war. Mit dieser sogenannten Austauschprämie ergibt sich dann der maximal mögliche Zuschuss von 45 Prozent.

Auch erste Schritte werden unterstützt: Wer jetzt einen neuen Gaskessel so installiert, dass er innerhalb von zwei Jahren erneuerbare Energien einbezieht, erhält immerhin noch einen Zuschuss von 20 Prozent.

Nicht nur an den Heizungskeller denken
Je weniger Wärme die Heizung liefern muss, desto kleiner kann ihre Leistung ausfallen. Dadurch wird sie günstiger sowohl in der Anschaffung als auch im Betrieb. Deshalb kann es in vielen Fällen sinnvoll sein, zuerst die Fassade zu dämmen, bevor eine neue Heizung installiert wird. Auch Dämmmaßnahmen werden jetzt deutlich großzügiger mit 20 Prozent Zuschuss gefördert. Alternativ können Privatleute dieselbe Fördersumme über drei Jahre verteilt direkt von der Steuerschuld abziehen.



Eine Übersicht der Förderprogramme findet sich auf der Seite der Energieberatung der Verbraucherzentrale: www.verbraucherzentrale-rlp.de/Foerderprogramme.

Bei allen Fragen rund um den Heizungstausch und die Förderung energetischer Maßnahmen steht der Energieberater der Verbraucherzentrale zur Verfügung. Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich.

Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Die nächsten Sprechstunden der Energieberater finden wie folgt statt:
• in Montabaur am Donnerstag, den 9. April von 15 – 18.45 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad-Adenauer-Platz 8. Voranmeldung unter 02602/126-199 oder –0.
• In Höhr-Grenzhausen am Mittwoch, den 18. März von 15 – 18 Uhr im CeraTechCenter in der Rheinstraße 60A. Voranmeldung unter 02624/104 215.
• in Hachenburg am Dienstag, den 24. März von 12 – 16.30 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung, Gartenstraße 11, Voranmeldung unter 02662/801-102.
• In Rennerod am Donnerstag, den 2. April von 16.15 bis 19.15 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung, Hauptstraße 55. Voranmeldung unter 02664/506 744.
• in Westerburg am Donnerstag, den 14. Mai von 16 – 18.15 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung, Zimmer 217, Neumarkt 1, Voranmeldung unter 02663/2910.

Für weitere Informationen und einen kostenlosen Beratungstermin: Energietelefon Rheinland-Pfalz: 0800 / 60 75 600 (kostenfrei) montags von 9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr, dienstags und donnerstags von 10 bis 13 und 14 bis 17 Uhr. (VZ-RLP)



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