6,1 Millionen Euro Landesmittel für wasserwirtschaftliche Maßnahmen
Wasser ist für viele von uns selbstverständlich. Dabei ist es gar nicht so selbstverständlich, dass es für uns jederzeit verfügbar und auch weitestgehend kontrollierbar ist. Denn die Versorgung mit frischem Wasser, die Beseitigung des Abwassers, der Schutz und die Unterhaltung von Gewässern sowie der Schutz vor Hochwasser sind für die Kommunen mit einem enormen Aufwand verbunden. Und natürlich auch mit hohen Kosten.
Koblenz. Region. Daher unterstützt das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten die Kommunen bei der Realisierung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen – so auch im Westerwald. Im vergangenen Jahr 2019 sind im Auftrag des Ministeriums rund 6,1 Millionen Euro für wasserwirtschaftliche Maßnahmen im Landkreis Westerwald durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord ausgezahlt worden.
„Als Obere Wasserbehörde hat die SGD Nord die wasserwirtschaftlichen Maßnahmen im Landkreis Westerwald fachlich begleitet. Dazu zählen sowohl die technische Beratung als auch die finanzielle Abwicklung der Förderung zur Verlegung des Ahrbaches in der Ortslage Boden", erläutert der Präsident der SGD Nord, Dr. Ulrich Kleemann. Vor der Renaturierung verlief der Ahrbach im ehemaligen künstlich angelegten Mühlgraben der Wiesenmühle ganz geradlinig entlang eines Wirtschaftsweges. Durch die im Sommer 2019 umgesetzte Maßnahme konnte das Gewässer wieder an das ursprüngliche Gewässerbett angebunden und hierdurch im großen Maße strukturell aufgewertet werden. In der Gemeinde Oberelbert konnte im Zusammenhang mit der geplanten Umgestaltung der Dorfmitte um das bestehende Dorfgemeinschaftshaus und des geplanten Baus einer Seniorenwohnanlage der Stelzenbach auf einer Länge von rund 325 Metern renaturiert werden.
Gefördert wurden unter anderem auch der Umbau beziehungsweise die Erweiterung der Gruppenkläranlage Bad Marienberg im Zusammenhang mit dem Anschluss der Kläranlagen Großseifen, Stockhausen-Illfurth und Lautzenbrücken an diese sowie die Kanalsanierung in mehreren Ortslagen der Verbandsgemeinde Selters.
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Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz vergibt jährlich Fördermittel für Maßnahmen im Bereich der Wasserwirtschaft. Damit werden die Kommunen finanziell in ihren wasserwirtschaftlichen Aufgaben unterstützt. Dazu gehören Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Gewässerunterhaltung, Schutz der Gewässer sowie Hochwasserschutz. Die Fördermittel tragen dazu bei, dass die Kommunen entlastet werden und die Entgelte für die Leistungen von Städten und Gemeinden bei der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für die Bürger bezahlbar bleiben. Die Zuwendungen setzen zudem finanzielle Anreize zur Verbesserung der technischen, wirtschaftlichen und organisatorischen Leistungsfähigkeit der Kommunen. Das Land unterstützt die Kommunen finanziell und fachlich bei örtlichen Hochwasserschutzkonzepten – auch für Starkregen.
Gesteuert wird die Vergabe durch das Mittelfristige Investitionsprogramm (MIP) unter Berücksichtigung bestimmter Schwerpunkte wie der „Aktion Blau Plus" oder der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses und/oder eines Darlehens. Je nach Art des Vorhabens beträgt die Zuschusshöhe bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten beziehungsweise die Darlehenshöhe nach Berechnung des jährlichen Entgeltbedarfs bis zu 80 Prozent.
Zum Schutz der Ressource Wasser trägt der Wassercent bei. Diesen hat die Landesregierung im Jahr 2013 eingeführt. Die Einnahmen daraus sind zweckgebunden und werden zur nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung eingesetzt.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.sgdnord.rlp.de.
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