Polizei Hachenburg warnt vor Ansammlungen von Personen
Die Polizeiinspektion Hachenburg appelliert an die Bevölkerung, die Vorgaben hinsichtlich von Ansammlungen in der Öffentlichkeit zu halten und die direkten sozialen Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren. Bei Zuwiderhandlungen sind Geldstrafen und Freiheitsstrafen möglich.
Hachenburg. Am 24. März trat die dritte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz in Kraft. Unter anderem wurden Maßnahmen im Zusammenhang mit Ansammlungen, Versammlungen, der Schließung von Gemeinschaftseinrichtungen, der Untersagung oder Beschränkung von Großveranstaltungen sowie dem Zutritt oder Verlassen bestimmter Orte beschlossen.
Da in den letzten Tagen vermehrt Ansammlungen im Bereich der PI Hachenburg gemeldet und festgestellt wurden, weist die Polizei darauf hin, dass es sich bei den Verstößen nicht nur um Ordnungswidrigkeiten, sondern um Straftaten handeln kann. Es sind Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren möglich (§ 75 IfSG). Handelt der Täter fahrlässig, so ist eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr möglich.
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In Absprache mit der Staatsanwaltschaft Koblenz werden dieser bei festgestellten Zuwiderhandlungen Strafanzeigen zur Prüfung vorgelegt.
Die Polizei appelliert eindringlich, sich im Interesse aller an die Vorgaben hinsichtlich von Ansammlungen in der Öffentlichkeit zu halten und die direkten sozialen Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren.
(PM Polizeiinspektion Hachenburg)
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