Erste Geschäfte öffnen – Schulstart schrittweise ab 4. Mai geplant
Von Wolfgang Tischler
Mehr öffentliches Leben wird in kleinen Schritten zugelassen. Dies erklärte die Ministerpräsidentin Malu Dreyer aktuell in einer Pressekonferenz. Wichtig ist, dass Infektionswege nachvollzogen werden können. Dies ist von entscheidender Bedeutung. Kitas werden derzeit nicht geöffnet. Die Kontaktbeschränkungen wurden nicht gelockert. Bis 31. August sollen keine Großveranstaltungen stattfinden.
Region. Der Schulbetrieb in Rheinland Pfalz soll am 4. Mai, beginnend mit den Abschlussklassen, den Klassen, die im kommenden Jahr Prüfungen ablegen, und den obersten Grundschulklassen wieder aufgenommen werden. Anstehende Prüfungen sind bereits vorher möglich. Darauf haben sich Bund und Länder am Mittwoch verständigt. Die bisherige Notbetreuung bleibt bestehen und wird laut Ministerin Hubig erweitert.
In einer Beschlussvorlage für die Schalte von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten war die Rede davon, dass die Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) bis zum 29. April ein Konzept vorlegen solle, wie der Unterricht unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen, insbesondere unter Berücksichtigung des Abstandsgebots durch reduzierte Lerngruppengrößen, insgesamt wieder aufgenommen werden kann.
Geregelt werden muss neben dem Unterricht auch das Verhalten auf dem Pausenhof und der Schulbusbetrieb. Jede Schule muss einen Hygieneplan erstellen. Die Schulträger sind in der Pflicht, die hygienischen Voraussetzungen vor Ort zu schaffen und dauerhaft sicherzustellen.
Geschäfte mit einer Größe bis 800 Quadratmetern sollen schon ab dem 20. April wieder öffnen dürfen, ebenso Autohäuser, Fahrradhändler, Möbelhäuser, Buchhandlungen und Telekommunikationsanbieter. Ab dem 4. Mai sollen auch Geschäfte mit größerer Fläche (bis 2500 Quadratmeter) folgen. Restaurants und Gaststätten bleiben vorerst weiter geschlossen.
Dienstleistungsbetriebe, wie Frisöre, werden wahrscheinlich erst am 4. Mai wieder geöffnet werden können.
Großveranstaltungen bis Ende August untersagt
Großveranstaltungen sollen bis zum 31. August grundsätzlich untersagt werden, davon sind auch die Fußballspiele betroffen. Die Ministerpräsidenten der Länder und Bundeskanzlerin Angela Merkel erklärten dieses prinzipielle Verbot. Konkrete Regelungen, etwa zur Größe der Veranstaltungen, sollen durch die Länder getroffen werden.
Das Tragen von Masken wird dringend empfohlen beim ÖPNV und beim Einkaufen. Gottesdienste werden zunächst weiterhin nicht stattfinden. Der weitere Weg wird kurzfristig besprochen.
woti
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