Rad-Fußweg entlang der L 326 (Holler-Montabaur) - ein Schildbürgerstreich?
Was sich seit mehr als zwei Jahrzehnten zwischen der Ortsgemeinde Holler, der VG Montabaur und dem Landesbetrieb Mobilität abspielt, ist kaum in Worte zu fassen. Bereits im Jahr 1998 wurde ein Brief der Ortsgemeinde Holler an das damalige Kulturamt in Westerburg mit der Anregung, einen Rad-Fußweg entlang der L 326 zu errichten, versandt.
Montabaur. Seit also nunmehr 22 Jahren ist die Planung einer solchen alltagstauglichen Rad-Fußstrecke im stetigen Prozess und bisher sind sowohl die Bestrebungen der Ortsgemeinde Holler wie der Verbandsgemeinde Montabaur beim Landesbetrieb Mobiliät (LBM) sowie beim Land auf massive Unwägbarkeiten gestoßen, wenngleich in diversen Schreiben des Landesbetrieb Mobilität Diez immer betont wird, dass die Notwendigkeit und Dringlichkeit einer Rad-Fußinfrastruktur, vor allem im Zuge der neuen Mobilitätsangebote und veränderten Verkehrswegenutzungen der Bürgerinnen und Bürger für ihren Alltag, gegeben ist.
Bei der letzten Flurbereinigung hat die Ortsgemeinde eine Trasse entlang der L 326 zuteilen lassen, sodass der Grundbesitz vorhanden ist. „Doch eine finanzielle Realisierung des Projekts ist nicht möglich und auch Aufgabe des Landes, da dort der Landesradwegeplan festgesetzt wird“, erklärt die Landtagsabgeordnete Jenny Groß, die im Dialog mit der Bürgerinitiative „Radweg jetzt!“ steht und sich auch mit diversen Vorgangsakten der Verwaltung in die Materie einarbeitete. Es sei unverständlich, wie in den letzten Jahren zwar alle Verantwortlichen, auch über die sonst parteilichen Grenzen hinweg zusammen für den Rad-Fußweg sich einsetzten, dieser aber auch bei den neusten Planungen den Investitionsprogramms wieder nicht erwähnt wurden.
Im Zuge der gründlichen Recherche und einigen Telefonaten konnte die CDU Landtagsabgeordnete Jenny Groß nun eine kleine Anfrage an die Landesregierung stellen, in der es vor allem um die Unstimmigkeiten zwischen LBM und Land sowie der Nicht-Berücksichtigung des Weges und der Bestrebungen des Landes geht, sich auf die eher freizeitorientierten Wege rund um die BUGA 2029 zu fokussieren und den Norden, explizit die Radwege hier nicht mehr in den Blick zu nehmen. „Es ist die Aufgabe des Landes, da ausschließlich das Land für den Bau von Fahrradwegen entlang von Landesstraßen zuständig ist“, erklärt Abgeordnete Jenny Groß.
Für den Hintergrund konnte folgendes festgehalten werden: Die Ortsgemeinde wie die Verbandsgemeinde haben stets auf die Gefahren für Fußgänger und Radfahrer verwiesen und Verkehrszählungen durchgeführt. Sie ist mit weit über 6.000 Kraftfahrzeugen eine enorm wichtige Verbindung zwischen den Ortsgemeinden und der Stadt Montabaur. Aufgrund der extrem hohen Verkehrsbelastung ist die Landesstraße nicht für eine Nutzung von Radfahrern oder Fußgängern geeignet und mit der täglich dort fahrenden Anzahl an Kraftfahrzeugen überschreitet die L 326 auch den Schwellenwert von 2.500 der HBR-Richtlinien.
„Im Jahr 2009 hat Bürgermeister Schaaf nochmals darauf gedrungen, dass für die Maßnahme die erforderlichen Mittel beim Land zur Verfügung gestellt werden, sodass ein Bau zumindest mittelfristig erfolgen kann. Auch wurde in einem Brief von 2011 nochmals von Seiten der VG Montabaur die plausible Streckenführung dargelegt entlang der L 326. Die VG hat mit Nachdruck darauf hingewirkt, dass der Fahrradwegebau in die Wege geleitet wird, der LBM hat aber eine Prüfung der Aufnahme in das überregionale Fahrradwegenetz unterlassen,“ konstatiert Jenny Groß.
„Ich habe 2018 sowohl mündlich als auch schriftlich den Antrag der VG Montabaur wiederholt, den Bau des Rad-und Fußweges in das großräumige Radwegenetz des Landes aufzunehmen, da das Land 2018 mitteilte, die Zuständigen wüssten von dem Antrag nichts. 2019 teilte das LBM mit, dass die Brücke der L 326 über die B 49 zeitnah saniert würde ohne Radwegberücksichtigung, da ein solcher einen substantiellen Eingriff in die Brückenkonstruktion bedeuten würde“, ergänzt Bürgermeister Dr. Ulrich Richter-Hopprich.
Dieses Vorhaben wurde jetzt wieder für diesen Sommer mit der gleichen Ausschließung eines Rad-Fußweges angekündigt. Dies ist und war ein fatales verkehrspolitisches Signal für alle Beteiligten.
Der LBM begründete dies mit Mehrkosten, die nicht vertretbar seien, sagt aber zuvor in den Gesprächen und im Schriftwechsel, wie bedeutend der Radweg sei. Ein Unding, finden sowohl die beiden Christdemokraten Jenny Groß und Dr. Ulrich Richter-Hopprich wie auch die Radinitiative „Radweg jetzt“ sowie sämtliche weitere kommunalen Unterstützer.
„Seit vielen Jahren also engagieren sich zahlreiche Menschen mit breiter Unterstützung der kommunalen Vertreter für den Bau dieses Radwegs, daher habe ich jüngst die kleine Anfrage gestellt und setze mich dafür ein, dass wir hier vor Ort Antworten auf Fragen erhalten, die seit Jahren offen sind,“ sagt Jenny Groß MdL abschließend und hofft, dem augenscheinlichen Schildbürgerstreich damit Wind aus den Segeln zu nehmen und für ein deutlich schnelleres Verfahren zu sorgen. (PM)
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