Kennen Sie schon den neuen Bußgeldkatalog?
Von Wolfgang Tischler
INFORMATION | Diese Woche ist der neue Bußgeldkatalog für Autofahrer in Kraft getreten. Teils hat der Gesetzgeber drastische Erhöhung der Bußgelder beschlossen. Bei Überschreitungen des Tempolimits ist der Führerschein nun schneller weg. Bei Verstößen beim Parken kann es bis 100 Euro kosten. Profitieren werden die Radfahrer, sie werden nun besser geschützt.
Region. Die Straßenverkehrsnovelle der Bundesregierung ist nun in Kraft getreten. Viele Verkehrsverstöße werden teurer und es kommen einige Neuerungen und Änderungen auf die Verkehrsteilnehmer zu.
Geschwindigkeitsüberschreitungen
Weil überhöhte Geschwindigkeit oft zu schweren Unfällen mit ernsthaften oder gar tödlich Unfällen führt, hat der Gesetzgeber jetzt drastischere Maßnahmen ergriffen. Fahrverbote gibt es künftig schon bei einer Geschwindigkeits-Überschreitung innerorts ab 21 Stundenkilometer und außerhalb geschlossener Ortschaften schon ab 26 Stundenkilometer. Die Tabelle gibt einen Überblick.
Wann muss man den Führerschein abgeben?
Der Führerschein muss erst dann abgegeben werden, wenn das Fahrverbot rechtskräftig ist. Das heißt: Die zuständige Behörde versendet einen Bußgeldbescheid und gewährt eine Einspruchsfrist von zwei Wochen. Wird kein Einspruch erhoben, ist das Fahrverbot damit rechtskräftig.
Der Ersttäter darf den Beginn des Fahrverbots jedoch selbst bestimmen, allerdings muss dieser innerhalb einer Vier-Monats-Frist nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids liegen. Als Ersttäter gilt, wem in den vergangenen zwei Jahren kein Fahrverbot verhängt wurde. Wiederholungstäter dürfen sich den Zeitraum für das Fahrverbot nicht aussuchen.
Rettungsgasse: Wer sie nicht bildet, zahlt hohe Strafe
Autofahrer, die keine Rettungsgasse bilden, müssen schon seit Ende 2017 mit 200 Euro Bußgeld sowie mit zwei Punkten in Flensburg rechnen. Jetzt wird diese Strafe verschärft, indem nun auch ohne Verwirklichung einer konkreten Gefahr oder Behinderung ein einmonatiges Fahrverbot verhängt werden kann.
Die Höhe der Bußgelder für diese Vergehen bleibt unverändert und betragen 240, 280 und 320 Euro – dazu immer mit zwei Punkten in Flensburg sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Fahrer, die die Rettungsgasse widerrechtlich nutzen, zahlen mindestens 240 Euro Bußgeld. Dazu erhalten sie zwei Punkte sowie ein Fahrverbot von einem Monat.
Parkverstöße
Auch Parkregeln zu missachten, wird teurer. Bis zu 100 Euro Bußgeld und sogar ein Punkt sind möglich. Wer sein Auto an einer unübersichtlichen Stelle parkt, zahlt nun 35 Euro. Die Kosten für das Parken in einer Feuerwehrzufahrt steigen auf 55 Euro. Werden Einsatz- oder Rettungsfahrzeuge behindert, erhöht sich das Bußgeld auf 100 Euro, dazu gibt es einen Punkt. 55 Euro kostet jetzt das unzulässige Abstellen von Fahrzeugen auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz sowie auf für E- und Carsharing-Fahrzeugen vorgesehenen Parkplätzen. Das Parken oder Anhalten in zweiter Reihe wird ab dieser Woche mit mindestens 55 Euro geahndet.
Radfahrer werden besser geschützt
Velo-Nutzer sollen durch verschiedene Vorgaben in der StVO-Novelle besonders geschützt werden. Neben verschärften Tarifen fürs PKW-Parken auf Schutzstreifen oder Radwegen, dürfen zum Beispiel Transporter oder LKW über 3,5 Tonnen innerorts beim Rechtsabbiegen nicht schneller als Schrittgeschwindigkeit fahren. Verstöße bedeuten 70 Euro Bußgeld und einen Punkt. Autofahrer müssen beim Überholen zu anderen Verkehrsteilnehmern einen Mindestabstand von innerorts 1,50 Meter sowie außerorts zwei Meter einhalten.
Blitzer-Apps: Nutzung wird teuer
Das Bußgeld für das Nutzen einer Blitzer-App während der Fahrt beträgt 75 Euro, dazu wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen.
Auto-Poser
Das Verursachen von unnötigem Lärm und Abgas sowie das unnütze Hin- und Herfahren kann bis zu 100 Euro kosten.
Weitere Informationen zum Thema Bußgeldkatalog finden Sie unter: Bussgeldrechner.org
(prm/woti)
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