Corona im Westerwaldkreis: Zahl der Genesenen steigt weiter an
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen der Corona-Zahlen im Westerwaldkreis stellt die Kreisverwaltung das Verfahren der statistischen Tagesmeldung um: Bis auf Weiteres gibt es zweimal pro Woche (dienstags und freitags) die aktuellen Zahlen.
Montabaur. Am 5. Mai gab es 333 bestätigte Fälle im Westerwaldkreis, davon inzwischen 260 wieder genesen. Damit konnten heute 31 weitere Personen als genesen gemeldet werden, von denen 29 dem Altenpflegeheim in der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach zuzurechnen sind.
Getestete Personen gesamt 3.413
Positiv getestete Personen im Westerwaldkreis 333
Davon bereits genesen 260
Todesfälle derzeit 20
Quarantäne angeordnet gesamt 2.755
Die Zahl "Getestete Personen Gesamt" beinhaltet neben den Testungen beim Kreisgesundheitsamt auch die durchgeführten Abstriche in der Corona-Praxis in Hachenburg.
Aufteilung nach Verbandsgemeinden
Bad Marienberg 21 (davon genesen 20)
Hachenburg 16 (11)
Höhr-Grenzhausen 20 (17)
Montabaur 66 (59)
Ransbach-Baumbach 90 (51)
Rennerod 28 (26)
Selters 38 (29)
Wallmerod 15 (11)
Westerburg 23 (21)
Wirges 16 (15)
HIV/Aids/STI-Beratungsstelle des Gesundheitsamtes des Westerwaldkreises teilt mit, dass das Seminarwochenende der Begegnung vom 19. bis 21. Juni 2020 ausfällt.
Coronabedingt wird das in Limburg vorgesehene 22. Seminarwochenende der Begegnung auf das kommende Jahr verschoben. „Es ist bedauerlich, dass der wertvolle Austausch von Betroffenen und Angehörigen im 22. Jahr erstmals ausfallen muss. Gerade in der jetzigen Coronasituation besteht die Angst der Doppelinfektionen und die Belastung durch weitere Isolation kann belastend sein. Es müssen neue Wege des Austauschs gefunden werden“, so Dr. Ursula Rieke vom Gesundheitsamt des Westerwaldkreises.
Für Rückfragen oder andere Anliegen im Kontext von HIV/Aids und sexuell übertragbaren Erkrankungen ist Dr. Rieke montags zwischen 11 und 13 Uhr unter der Nummer 02602/124 717 erreichbar. (PM)
Fünfte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (5. CoBeLVO) vom 30. April 2020.
Diese Verordnung tritt am 3. Mai 2020 in Kraft und mit Ablauf des 17. Mai 2020 außer Kraft. (2) Die Vierte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 17. April 2020 (GVBl. S. 127), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. April 2020, tritt mit Ablauf des 2. Mai 2020 außer Kraft.
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