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Nachricht vom 20.07.2010    

Sommerzeit ist Hornissen- und Wespenzeit

Hornissen und Wespen haben einen festen Platz im Naturgfüge und gehören mittlerweile zu den besonders geschützten Tieren in Deutschland. Die Entfernung eines Nestes kann nur das letzte Mittel sein.

Region. Es ist Sommerzeit, auf dem Balkon- oder Gartentisch stehen Obstkuchen, Saft und Eis. Zu den Kaffeegästen gesellen sich Wespen. Der Ärger ist programmiert – einige Gäste schlagen nach den hungrigen gelb-schwarzen Fliegern und erzählen Horrorgeschichten. Nach wie vor halten viele Menschen Wespen und Hornissen für gefährlich.
Wegen des harten Winters und des regnerischen Frühlings wird es allerdings wohl weniger Tiere geben als sonst. Große Sorgen müssen sich Menschen ohnehin nicht machen - es sei denn, sie sind Allergiker.

Wespen und Hornissen sind äußerst nützlich, meist harmlos und haben ihren festen Platz im Naturgefüge, daher sind sie grundsätzlich wie alle wilden Tiere geschützt. Stört ein Nest am Standort, so helfen kleinere Umbauten am Nest oder das Umsiedeln eines Wespenvolkes mitsamt ihrem Nest an einen weniger störenden Standort, sich einen Sommer lang mit den schwarz-gelben Stachelträgerinnen zu arrangieren. Und nur in den allerseltensten Fällen ist die sachkundige Vernichtung eines Wespenvolkes durch einen ausgebildeten Schädlingsbekämpfer wirklich notwendig.

Alle heimischen Bienen- und Hummelarten sowie Hornissen, die immer noch mit vielen Vorurteilen behaftet sind und lange Zeit zu Unrecht verfolgt wurden, gehören zu den besonders geschützten Tierarten in Deutschland. Sie dürfen daher nur in begründeten Ausnahmefällen, zum Bespiel der Gefährdung von Kleinkindern bei einem Nest im Rollladenkasten des Kinderzimmers, umgesiedelt oder bekämpft werden. Diese Maßnahmen müssen durch einen Fachmann durchgeführt werden und bedürfen der Genehmigung der oberen Landespflegebehörde in Koblenz. In den meisten Fällen ist jedoch gar keine Umsiedlung nötig, da auch elementare Absicherungen des Nestes z.B. durch Anbringen von Fliegendraht im Bereich von Gebäuden ausreichen. Falls Hornissen auf dem Grundstück gesichtet werden ist es wichtig zunächst Ruhe zu bewahren. Hornissen sind weder giftiger noch aggressiver als die Honigbiene, ganz im Gegenteil: das Gift der Honigbiene ist etwa um das vierfache stärker als Hornissengift. Hastige Bewegungen, wie das Schlagen gegen anfliegende Tiere, sind jedoch zu unterlassen. Da Hornissen kein Fleisch fressen und auch nicht so „versessen“ auf Süßes sind, besteht hinsichtlich eines Picknick im Freien kein Problem. Wichtig ist es, den unmittelbaren Nestbereich, der nur einjährig bewohnt wird, zu meiden. Werden diese Punkte beachtet ist, bei einem vernünftigen Umgang mit Hornissen ein Miteinander ohne gegenseitige Beeinträchtigung in aller Regel möglich.



Sollte ein Zusammenleben mit den Tieren nicht möglich sein, kann das Entfernen des Nests bei Michael Ehlting von der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Koblenz unter Tel. 0261/120-2102 oder per Mail michael.ehlting@sgd-nord.rlp.de beantragt werden. Werden Nester, egal ob Hornissen-, Wespen-, Bienen- oder Hummelnester ungerechtfertigter Weise entfernt oder beschädigt, kann ein Ordnungswidrigkeitsverfahren mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 50 000 Euro drohen.
Weitere Informationen gibt es bei der unteren Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, den örtlichen NABU-Verbänden oder der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord in Koblenz.


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