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Nachricht vom 16.05.2020    

Fußballverband Rheinland: Saison 2019/20 wird abgebrochen

Am heutigen Samstag, den 16. Mai hat der Beirat des Fußballverbandes Rheinland (FVR) auf Antrag des FVR-Präsidiums eine Entscheidung über den weiteren Verlauf der Saison 2019/20 getroffen.

Symbolfoto

Region. Das nach dem Verbandstag höchste Gremium des FVR – das sich aus dem Verbandspräsidium, den Kreisvorsitzenden und je Kreis einem Beisitzer zusammensetzt – sprach sich einstimmig und ohne Enthaltung für einen Abbruch der Saison 2019/20 mit den jeweils am 13. März 2020 geltenden Tabellenständen aus. Die Entscheidung deckt sich mit dem Meinungsbild, das der FVR vor drei Wochen bei seinen Vereinen eingeholt hatte und im Rahmen dessen 83,5 Prozent der teilnehmenden Vereine für einen Abbruch der Saison votierten. Sie gilt sowohl für die Senioren und Frauen als auch für die Juniorinnen und Junioren.

Mit dem Antrag auf Abbruch der Saison bezieht sich das Präsidium auf den Beschluss des DFB-Vorstandes vom 3. April 2020. Danach können die Landesverbände für den Fall, dass die Spielrunde aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie nicht zu Ende gespielt werden kann, in Abweichung von dem allgemeinverbindlich zu beachtenden § 4 Nr. 2 DFB-SpielO flexible Regelungen für den Abbruch und die Wertung der Spielrunden beschließen.

Des Weiteren legte der Beirat fest, wie die Regelung hinsichtlich der auf- und absteigenden Mannschaften aussehen wird. Soweit den unten aufgeführten Regelungen Vorschriften der Spielordnung oder der Jugendordnung entgegenstehen, werden diese bis zum 30. Juni 2020 außer Kraft gesetzt.

Aufstieg:
1. Aufsteiger ist der jeweilige Tabellenerste. Bei unterschiedlicher Anzahl von Spielen des Tabellenersten und Tabellenzweiten richtet sich der Tabellenstand grundsätzlich nach dem Quotienten „Anzahl erreichter Punkte geteilt durch Anzahl ausgetragener Spiele".

2. Bei Punktgleichheit – erforderlichenfalls unter Berücksichtigung des vorgenannten Quotienten – zwischen dem Tabellenersten und dem Tabellenzweiten steigen beide Mannschaften auf.

3. Der nach der Auf- und Abstiegsregelung jeweils aufstiegsberechtigte Verein/die SG kann auf das Aufstiegsrecht verzichten und in der bisherigen Klasse bleiben, ohne dass dadurch eine in der Tabelle nachfolgende Mannschaft aufstiegsberechtigt wird.



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4. Ist der Tabellenerste nicht aufstiegsberechtigt, weil die obere Mannschaft desselben Vereins in der betreffenden Klasse spielt (§ 5 Nr. 4 S. 2 SpielO), steigt an seiner Stelle die nächstplatzierte Mannschaft auf.

Abstieg:
1. Es gibt keinen obligatorischen Absteiger.
2. Verzichtet ein sich auf einem Abstiegsplatz befindlicher Verein auf den Verbleib in der Klasse, wird die Mannschaft in die nächstuntere Klasse eingeteilt. Für die Feststellung der Abstiegsplätze gilt bei Punktgleichheit und/oder unterschiedlicher Anzahl von Spielen die im Punkt Aufstieg unter 1. und 2. genannte Regelung entsprechend.

Relegationsspiele werden nicht ausgetragen.

Pokalspiele:

Auf Vorschlag der jeweiligen spieltechnischen Ausschüsse entscheidet das Präsidium zu gegebener Zeit über die Fortsetzung des Kreispokals oder über die Teilnahme der Kreismannschaften an der Rheinlandpokalrunde 2020/2021. Ob oder wann die verbleibenden Partien des Bitburger Rheinlandpokals 2019/20 ausgetragen werden, steht noch nicht fest.

Jugendspielbetrieb:
Die vorstehenden Regelungen gelten mit der Maßgabe auch für den Jugendspielbetrieb, dass der Verbandsjugendausschuss für die folgende Spielzeit in Absprache mit den Kreisen die Neueinteilung der Staffeln vornehmen wird. Dabei können zur Ermittlung von Aufsteigern nach Wiederaufnahme des Spielbetriebes Relegationsspiele nach § 7 Nr. 1 d, e SpielO durchgeführt werden. Daran kann bei Verzicht des Tabellenersten der jeweilige Tabellenzweite und bei dessen Verzicht der Tabellendritte teilnehmen.

Hinsichtlich der Saison 2020/21 wurden sowohl für Senioren, Frauen, Juniorinnen als auch Junioren keine Regelungen festgelegt. Da derzeit völlig offen ist, wann der Spielbetrieb unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz wieder aufgenommen werden darf, kann bezüglich des Saisonbeginns und damit auch in Bezug auf einen eventuell zu verändernden Spielmodus zum aktuellen Zeitpunkt keine Entscheidung getroffen werden. (PM)



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