VG Ransbach-Baumbach lässt Lidl-Markt in Stadtmitte zu
Gemäß den Zielsetzungen des Landesentwicklungsprogramms (LEP) IV müssen zentrale Orte ein Einzelhandels- und Zentrenkonzept entwickeln. In diesem Konzept müssen die „zentralen Versorgungsbereiche“ und die „Ergänzungsstandorte“ festgelegt sowie eine Liste der innenstadtrelevanten Sortimente aufgestellt werden. Auf einem im Umfeld der Stadthalle von Ransbach-Baumbach gelegenen Grundstück soll ein Lidl-Lebensmittelmarkt mit einer Verkaufsfläche (VKF) von etwa 1.200 Quadratmetern errichtet werden.
Ransbach-Baumbach. Die 102 Stellplätze umfassende Stellplatzanlage des geplanten Lebensmittelmarktes soll sowohl über die Rheinstraße – wichtigste Durchgangsstraße des Kernortes – als auch den südlich gelegenen Waldweg angebunden werden. Aufgrund der unmittelbaren Lage an der Rheinstraße (L 307), verfügt das Planareal über eine sehr gute innerörtliche verkehrliche Erreichbarkeit.
Vor diesem Hintergrund hat der Verbandsgemeinderat Ransbach-Baumbach die BBE Handelsberatung, Köln, beauftragt worden, auf Basis einer aktualisierten Bestandskartierung eine parzellenscharfe (Neu-)Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs im Sinne des Ziels 58 LEP IV vorzuschlagen, die dann von politischen Gremien beschlossen werden kann.
Es liegt nun ein Entwurf der Teilfortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach vor, welches den Bürgern, den Nachbargemeinden und den berührten Trägern öffentlicher Belange im Sinne einer freiwilligen interkommunalen/regionalen Abstimmung vorgelegt wird.
Der Entwurf der Teilfortschreibung des Einzelhandelskonzeptes liegt in der Zeit vom
25. Mai bis 25. Juni 2020 während der Öffnungszeiten, montags, mittwochs, jeweils von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr, dienstags von 8 bis 16 Uhr, und donnerstags von 8 bis 18 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr, zu jedermanns Einsichtnahme in der Verbandsgemeindeverwaltung Ransbach-Baumbach, Rheinstraße 50, -Zimmer 402-, 56235 Ransbach-Baumbach, öffentlich aus.
Wichtiger Hinweis:
Aufgrund der aktuellen Corona-Krise und den damit einhergehenden Kontaktbeschränkungen kann eine Einsichtnahme in die Planentwurfsunterlagen während den vorstehend genannten Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Ransbach-Baumbach nur nach einer telefonischen oder schriftlichen Terminvereinbarung bei dem zuständigen Sachbearbeiter (Markus Waschbüsch Telefon: 02623/86215, E-Mail: markuswaschbuesch@ransbach-baumbach.de) erfolgen.
Innerhalb dieses Zeitraumes können Bedenken oder Anregungen zur angestrebten Teilfortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ransbach-Baumbach, Rheinstraße 50, 56235 Ransbach-Baumbach vorgetragen werden.
Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. (PM)
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