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Nachricht vom 16.06.2020    

Bau- und Stadtkernsanierungsausschuss Hachenburg beriet Bauvorhaben

Im Rahmen der Sitzung des Bau- und Stadtkernsanierungsausschusses am 4. Juni gab Stadtbürgermeister Stefan Leukel zunächst einen Überblick über die in den letzten Wochen hergestellten Einvernehmen zu Bauvorhaben im Stadtgebiet. Des Weiteren gab er bekannt, dass in den Stadtstraßen „Adolphweg“ und „Auf dem Taubhaus“ ein beidseitiges absolutes Halteverbot erlassen wurde. Darüber hinaus teilte er mit, dass das Straßensanierungskonzept in der nächsten Ausschusssitzung am 3. September vorgestellt werden soll.

Symbolfoto

Hachenburg. Weiterhin gab der Vorsitzende bekannt, dass der alte Fendt des Bauhofs verkauft worden sei, da sich eine Reparatur des Kupplungsschadens als unwirtschaftlich herausgestellt hatte. Eine Ersatzbeschaffung für dieses Fahrzeug erfolgte bereits im letzten Jahr. Zudem teilte er mit, dass die Offenlage einer Ergänzungssatzung für ein Bauvorhaben im Außenbereich aufgrund der Corona-Pandemie bis dato nicht erfolgen konnte, diese aber nunmehr offengelegt wurde.

Zum Ende der Bekanntgaben wies Stadtbürgermeister Leukel darauf hin, dass die Begründung des Widerspruchs gegen die Duldung eines Bauvorhabens im „Wohnpark Rothenberg“ kürzlich an die Kreisverwaltung weitergeleitet worden sei.

Beschlüsse über Satzungsentwürfe für den historischen Stadtkern vertagt
Im Anschluss wurde zunächst im öffentlichen Teil über verschiedene Satzungsentwürfe im historischen Stadtkern beraten, welche anlässlich einer Videokonferrenz im Mai den Ausschussmitgliedern durch das betreuende Büro BBP aus Kaiserslautern vorgestellt wurden. Da seitens der Fraktionen noch Klärungsbedarf bestand, wurde die Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung über die Art der Gestaltung und Instandhaltung der Bebauung, der Erlass einer Richtlinie zur Gestaltung von Sondernutzungen im öffentlichen Raum sowie über den Erlass einer Erhaltungssatzung für den historischen Stadtkern von Hachenburg vertagt.

Einvernehmen für Bauvorhaben in der „Sebastian-Kneipp-Straße“ erteilt
Anschließend wurde das Einvernehmen für ein Bauvorhaben in der Stadtstraße „Sebastian-Kneipp-Straße“ hergestellt. Lediglich hinsichtlich der Bebauung als Einzelhaus wurde eine Befreiung erteilt, da gemäß Bebauungsplan Doppel- und Reihenhäuser vorgesehen sind. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurden bereits in der Vergangenheit Bebauungen als Einzelhaus zugelassen.

Des Weiteren sprach der Bau- und Stadtkernsanierungsausschuss die Beschlussempfehlung an den Stadtrat aus, einen Aufstellungsbeschluss für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für ein Bauvorhaben im Bachweg zu fassen.



Auftragsvergaben verabschiedet
Im Anschluss wurden diverse Auftragsvergaben verabschiedet. So wurde beschlossen, dass die Aufträge für die Dacharbeiten sowie für die Gerüst- und Malerarbeiten an der Friedhofshalle am Steinweg an den jeweils wirtschaftlich günstigsten Bieter erteilt werden sollen. Zudem wurde der Stadtbürgermeister ermächtigt, nach erfolgter Ausschreibung, die Auftragsvergabe zum Ausbau eines Wirtschaftswegs „Am Burggarten“ an den wirtschaftlich günstigsten Bieter zu vergeben. Ferner wurde über die Auftragsvergabe für die Planungsleistungen zur Herstellung eines Parkplatzes im „Johann-August-Ring“ beraten. Der Bau- und Stadtkernsanierungsausschuss sprach sich nach eingehender Beratung dafür aus, bei der Planung zu berücksichtigen, dass sich die Ausgestaltung der Parkplatzfläche in das historische Stadtbild einfügt. Darüber hinaus setzte sich der Ausschuss mit der Auftragsvergabe für die Herstellung einer Pumptrack-Anlage auseinander und sprach die Beschlussempfehlung an den Stadtrat aus, den Stadtbürgermeister zu ermächtigen, den Auftrag zur Herstellung einer entsprechenden Anlage an den wirtschaftlich günstigsten Bieter im Rahmen der Haushaltsmittel zu vergeben

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde zunächst über die Bebauung eines Grundstücks im „Gerberweg“ beraten und sich darauf verständigt, für das vorgesehene Vorhaben das erforderliche Einvernehmen nicht in Aussicht zu stellen, da sich das geplante Objekt nicht in die Umgebungsbebauung nach Paragraf 34 BauGB einfügt. Des Weiteren wurde über den möglichen Erwerb eines Grundstücks und dessen Nutzung im historischen Stadtkern beraten. Abschließend wurde über eine verkehrsrechtliche Anordnung im „Johann-August-Ring“ gesprochen. (PM)


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