Werbung

Nachricht vom 24.06.2020    

Beamte müssen Bezügemitteilungen gründlich prüfen

Beamte trifft eine besondere Pflicht, die Höhe der ihnen ausgezahlten Bezüge zu überprüfen. Andernfalls müssen zu viel geleistete Bezüge regelmäßig dem Dienstherrn zurückgezahlt werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und wies eine gegen einen Rückzahlungsbescheid gerichtete Klage ab.

Symbolfoto

Koblenz. Die Klägerin erhielt mit ihrer Ernennung zur Lehrerin und Einweisung in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 12 im Jahr 2003 neben ihrer Besoldung eine Stellenzulage in Höhe von 51,13 Euro. Zuvor hatte ihr der Beklagte mitgeteilt, dass sie einen Anspruch auf eine Stellenzulage habe. Eine entsprechende Mitteilung unterblieb, als die Klägerin im Jahr 2007 zur Förderschullehrerein ernannt und in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 13 eingewiesen worden war. Trotzdem zahlte der Beklagte der Klägerin – von dieser unbeanstandet – die Stellenzulage bis ins Jahr 2019 weiter.

Im Jahr 2019 forderte der Beklagte die überzahlten Dienstbezüge in Höhe von fast 4.000 Euro von der Klägerin vollständig zurück. Nachdem der Rückzahlungsbetrag im sich anschließenden Widerspruchsverfahren um 30 Prozent reduziert worden war, wandte sich die Klägerin gegen den noch übrig gebliebenen Rückzahlungsbetrag mit ihrer vor dem Verwaltungsgericht Koblenz erhobenen Klage. Sie trug vor, sie habe das Geld zwischenzeitlich ausgegeben; bereits aus diesem Grunde könnten die überzahlten Bezüge nicht zurückgefordert werden.

Ein Verschulden an der Überzahlung treffe sie nicht, da sie weder Kenntnisse im Bereich des Besoldungsrechts habe noch ihr die Definition einer Stellenzulage bekannt sei. Auch die Tatsache, dass sie nach ihrer Beförderung keine Mitteilung über die Fortzahlung der Zulage erhalten habe, hätte keine Zweifel an der Richtigkeit der Bezügeberechnung bei ihr geweckt. Vielmehr treffe den Beklagten ein Organisationsverschulden, weil er in der von ihm eingesetzten Software keine Plausibilitätsprüfung vorgesehen habe.



Dem folgte das Verwaltungsgericht Koblenz nicht und wies die Klage ab. Die Verwaltungsrichter folgten der Auffassung des Beklagten, wonach es zu den Sorgfaltspflichten eines Beamten gehöre, die Bezügemitteilungen bei besoldungsrelevanten Änderungen im dienstlichen oder persönlichen Bereich auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und auf Überzahlungen zu achten. Diese Pflicht habe die Klägerin verletzt.

Bei einer Überprüfung der Bezügemitteilung hätte ihr ohne Weiteres auffallen müssen, dass ihr die ausgezahlte Stellenzulage nicht mehr zustehe. Dies hätte sich für die Klägerin auch aus der Tatsache ergeben müssen, dass sie nach ihrer Beförderung keine Mitteilung über einen Anspruch auf Stellenzulage erhalten habe. Der fehlende Anspruch habe sich auch aus einem der Klägerin bereits im Jahr 2002 übersandten Merkblatt ergeben, wonach eine Stellenzulage nur nach vorheriger Festsetzung durch die Personaldienststelle ausgezahlt werde. Aus diesen Gründen habe der Beklagte die überzahlten Bezüge zurückfordern können, obwohl die Klägerin diese bereits ausgegeben habe.

Gegen diese Entscheidung können die Beteiligten die Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragen. (PM)
Die Entscheidung kann hier abgerufen werden.



Feedback: Hinweise an die Redaktion

Anmeldung zum WW-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Westerwaldkreis.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus Region


Mutter verunglückt mit Kleinkind im Wald: Feuerwehr sichert Unfallstelle bei Kaden

Am Donnerstagnachmittag (3. April) wurde die Feuerwehr zu einem Fahrzeugbrand in Kaden gerufen. Vor Ort ...

Jugendbildungsfahrt: Berlin ruft die Jugend

Die Kreisjugendpflegen Neuwied und Altenkirchen laden Jugendliche ab 14 Jahren zu einer besonderen Reise ...

Frühjahrsputz im Westerwald: Aktion "Saubere Landschaft" startet

Am 12. April wird die jährliche Umweltaktion "Saubere Landschaft" im Westerwaldkreis wieder aufgenommen. ...

Steven Wink wird neuer Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion

Die FDP-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz hat Steven Wink am 2. April einstimmig zu ihrem neuen Vorsitzenden ...

Startschuss für die 24. Westerwälder Literaturtage mit Maxim Leo

Am 23. April beginnt im Kino Cinexx in Hachenburg eine neue Saison der Westerwälder Literaturtage. Unter ...

Saisonstart beim b-05 Kunst-Kultur-Natur e.V.: Ein vielfältiges Programm

Der b-05 Kunst-Kultur-Natur e.V. hat trotz der kürzlich erfolgten Vorstandsneuwahl ein spannendes Programm ...

Weitere Artikel


Night of Light im Stöffelpark

Ein toller Hingucker: Zahlreiche Industriegebäude des Stöffel-Parks waren in der Nacht von Montag auf ...

Westerwald Bank Filiale Selters spendet 500 Euro an Jugendkirche

500 Euro – über diesen Betrag freut sich das Team der Evangelischen Jugendkirche Way to J. Das Geld ist ...

Klara trotzt Corona, XXXIV. Folge

Mit wöchentlich neuen Episoden möchten Ihnen die Autoren der Limburg-Krimis, Christiane Fuckert und Christoph ...

Corona und Verschwörungstheorien – Online-Vorträge der Universität in Koblenz

Die Universität Koblenz-Landau bietet eine Online-Veranstaltungsreihe rund um das aktuelle Thema Corona ...

Abgesagt: Apache 207 in Hachenburg

Die „Hachenburger KulturZeit“ habe alles versucht und bis zum Schluss gehofft, aber leider vergeblich: ...

Neue Leiter der Bereiche Technik und Service bei der Vecoplan AG

Zwei Bereiche bei der Vecoplan AG stehen zukünftig unter neuer Führung: Seit Anfang Juni verantwortet ...

Werbung