Caan: Corona–Pandemie beeinträchtigt den Haushalt 2020 stark
Einbußen durch die Corona-Pandemie schlagen sich auch ganz deutlich im Haushalt von Caan nieder und zwingen die politisch Verantwortlichen zu rigorosen Reduktionen, zumal notwendige Aufwendungen in der kommunalen Forstwirtschaft zur Verringerung von Umwelt- und Borkenkäferschäden den Handlungsspielraum des Ortsgemeinderats mächtig einschränken.
Caan. „Wir in Caan müssen aktuell mit mindestens 36.000 Euro weniger Einnahmen rechnen. Dies wird sich auch in den Haushaltsjahren 2021 bis 2023 fortsetzen. Wir müssen daher sämtliche neu veranschlagten Maßnahmen im Haushaltsjahr 2020 auf ihre Dringlich- und Notwendigkeit und nicht nur, wie üblich, auf die entsprechende Finanzierbarkeit hin zu überprüfen; gegebenenfalls müssen sie vorläufig zurückgestellt werden.“, musste der Ortsbürgermeister Roland Lorenz dem Ortsgemeinderat in der ersten Präsenzsitzung nach der Corona Pause am 24. Juni mitteilen.
„Größere Beträge müssen wir für die Aufwendungen in der kommunalen Forstwirtschaft zur Verringerung von Umwelt- und Borkenkäferschäden darstellen. Wie hoch der finanzielle Schaden im Bereich der Forstwirtschaft aber tatsächlich sein wird, kann zurzeit noch nicht gesagt werden.“, Lorenz weiter.
Die Kosten für die Kindertagesstätte Sessenbach werden mit 60.700 Euro haushaltsrechtlich beziffert.
„Der vorgesehene Anbau der barrierefreien Toilette ist ohne Zweifel eine auf die Zukunft ausgerichtete Inklusionsmaßnahme für unsere Bevölkerung. Sie kann von uns aber nicht realisiert werden, da der Zugang zu einer barrierefreien Toilette nicht 6 Prozent Steigung übersteigen darf und der einzige mögliche Zugang mit einer Steigung von rund 17 Prozent diesen Wert bei weitem überschreitet; dies ergaben die Überprüfungen unserer Fachleute im Bauamt der Verbandsgemeinde.“, erläuterte der Ortsbürgermeister und machte trotzdem Mut: „Der Gemeinderat möchte dieses Vorhaben aber nicht aufgegeben, sondern lediglich zurückstellen. Alternativen ergeben sich im Lauf der Zeit häufiger.“
Der Ortsgemeinderat befasste sich auch nochmals mit dem Rückbau der Stützmauer vor dem Dorfgemeinschaftshaus. Der Rückbau soll bis in einer Höhe von 90 Zentimetern erfolgen. Die Treppe zur Terrasse soll erhalten bleiben. Diese Abgrenzungsmauer bleibt ebenfalls bis in der Höhe von 90 cm erhalten. Die Fläche von der Terrasse bis zur reduzierten Stützmauer soll als Böschung angelegt und bepflanzt werden. (PM)
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