Bebauungsplan „Solaranlage Hahnenplatz“ der Ortsgemeinde Oberhaid
Der Ortsgemeinderat Oberhaid hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 8. Juli 2020 auf der Grundlage des Paragraphen 2 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB), in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBL. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 587), die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Solaranlage Hahnenplatz“ beschlossen.
Oberhaid. Mit diesem Bebauungsplan sollen die bauleitplanerischen Voraussetzungen geschaffen werden, um auf den Wiesenflächen zwischen der A3 und der ICE Bahnstrecke sowie der Kreisstraße K-128 eine Freiflächen-Solarstromanlage zu errichten.
Die von der Bauleitplanung Betroffenen und sonstige Interessierte können sich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ransbach-Baumbach, Zimmer-Nummer 403, Rheinstraße 50, 56235 Ransbach-Baumbach, über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und innerhalb von drei Wochen zu diesen Planungsabsichten äußern.
Der Geltungsbereich des hier angestrebten Bebauungsplanes soll sich auf die Grundstücke in der Gemarkung Oberhaid, Flur 3, Flurstücke 82, 83 und 153 erstrecken.
Der angestrebte Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Solaranlage Hahnenplatz“ ist in der Übersichtskarte nochmals näher kenntlich gemacht. (PM)
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